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Städtebauförderung für 2026: Anmeldungen bis 31. Januar 2025

Für das Jahr 2026 können in Magdeburg wieder Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden. Fördermittelanträge für die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ können bis 31. Januar 2025 eingereicht werden. Die Anträge sind im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung sowie online erhältlich.

Förderung: Zukunftsorientierte Anforderungen und Bedingungen

Die 3 Förderprogramme entstanden bei einer Umstrukturierung der Städtebauförderung durch den Bund und die Bundesländer in den vergangenen Jahren. Sie ersetzen insgesamt 5 frühere Programme. Die bisherigen Fördervoraussetzungen sind bestehen geblieben und wurden durch zukunftsorientierte Anforderungen und Bedingungen ergänzt. Dazu gehört, dass im Rahmen des Gesamtvorhabens auch Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an den Klimawandel erfolgen müssen. Dies soll insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, beispielsweise des Stadtgrüns, in angemessenem Umfang umgesetzt werden.

Die Fördermittel können auch zur Verbesserung der grünen Infrastruktur eingesetzt werden. So zum Beispiel:

  • energetische Gebäudesanierung
  • Bodenentsiegelung
  • Flächenrecycling
  • klimafreundliche Mobilität
  • Nutzung klimaschonender Baustoffe
  • Schaffung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen
  • Vernetzung von Grün- und Freiflächen
  • Begrünung von Bauwerksflächen
  • Erhöhung der Biodiversität

Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

Für das Programmjahr 2026 ist die Antragstellung für Einzelmaßnahmen in folgenden Gebieten möglich:

  • Altstadt
  • Siedlung Reform
  • Stadtfeld Ost
  • Stadtfeld West
  • Cracau
  • Werder
  • Brückfeld

Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“

Für die Antragstellung im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ können Einzelmaßnahmen in folgenden Fördergebieten beantragt werden:

  • Barleber See
  • Leipziger Straße
  • Alte Neustadt
  • Neue Neustadt
  • Neustädter See
  • Kannenstieg
  • Buckau
  • Fermersleben
  • Salbke
  • Westerhüsen

Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

Ebenfalls zum Programmjahr 2026 ist die Antragstellung im Förderprogramm„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“für Einzelmaßnahmen in folgenden Fördergebieten möglich:

  • Neustädter See
  • Kannenstieg
  • Neu Olvenstedt
  • Rothensee
  • Reform (ohne Siedlung Reform)

In den Stadtteilen Neustädter See und Kannenstieg können dabei nur Maßnahmen beantragt werden, die den Abriss oder Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude zum Ziel haben.

Neue Richtlinie für Fördermittel

Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt nach dem Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. September 2021.

Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2026 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2027 erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Aufnahme in die Bewilligung oder ohne Genehmigung wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen (ANBestP) des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.

Sollen Anträge für bisher nicht bewilligte Maßnahmen der Programmjahre bis 2024 aufrechterhalten werden, müssen diese bis zum 31. Januar 2025 für das Programmjahr 2026 eingereicht werden. Diese sind dann mit einer entsprechenden schriftlichen Willensbekundung und aktualisierten Kosten vollständig einzureichen.

12.11.2024