Grundsteuerbescheide für 2025 werden Ende März verschickt
Softwareanpassung notwendig
Der entsprechende Zahlbetrag steht im zuletzt ergangenen Bescheid über Grundbesitzabgaben. Die Grundsteuer für 2025 und die dann ebenfalls geänderten Beiträge für die Straßenreinigung werden in diesem Jahr folgend fällig:
- 15. April
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Wurde eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, werden die fälligen Beträge automatisch abgebucht. Daueraufträge müssen selbst angepasst werden. Der Fachbereich Finanzservice bittet darum, nur die mit Bescheid festgesetzten Beträge zu zahlen.
Grund für den späteren Versand der Grundsteuerbescheide ist eine Anpassung der Software. Diese wird notwendig, weil der Stadtrat am 5. Dezember 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 beschlossen hat. Am selben Datum hat der Stadtrat auch die Änderung der Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Die beiden entsprechenden Satzungen wurden im Amtsblatt Nummer 26 vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht.