Spendenkonto Anschlag
476 Betroffene haben Spendengelder erhalten
Oberbürgermeisterin Simone Borris betont das Tempo bei der Umsetzung der städtischen Spendenrichtlinie:
„Die Bearbeitung der Anträge zur Unterstützung der Opfer des Anschlags läuft auch Hochtouren. Unsere Kolleginnen und Kollegen prüfen und bearbeiten derzeit pro Tag rund 50 Anträge. Mehr als die Hälfte der in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden konnten dadurch bereits ausgezahlt werden. Über 9.300 Spenderinnen und Spender helfen mit insgesamt mehr als 1,3 Millionen Euro, die Last und den Schmerz der Betroffenen ein klein wenig zu lindern.“
Angehörige der Todesopfer erhielten bisher 40.000 Euro. 42 vital akut betroffene Opfer haben bislang insgesamt 238.889 Euro bekommen. An 67 Betroffene, die bei dem Anschlag schwer verletzt wurden, ist eine Summe von 231.034 Euro ausgezahlt worden. 78 Prozent der Anträge für schwerverletzte Opfer wurden bislang bearbeitet. Für 103 leichtverletzte Opfer wurden bislang insgesamt circa 125.267 Euro ausgezahlt.
Ein Großteil der Betroffenen ist posttraumatisch belastet. Diese Personengruppe erhielt von dem städtischen Spendenkonto bislang 51.809 Euro, bei einer aktuellen Auszahlungsquote von 25 Prozent. Ebenso wurden bereits über 38.000 Euro für Sachschäden ausgezahlt.
In den vergangenen Wochen wurden 1.307 Menschen, die bei dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt körperlich oder psychisch zu Schaden gekommen sind, durch die Stadtverwaltung kontaktiert. Ihnen wurden Informationen zum Verfahren der Spendenverteilung und Antragsstellung zugesandt. Zudem bietet ein Sonderstab unter Leitung des Beigeordneten Dr. Ingo Gottschalk Beratungsleistungen an und beantwortet Fragen rund um die Spendenvergabe. Dafür wird auch mit anderen Behörden und Organisationen zusammengearbeitet.
Betroffene können sich noch bis Ende März melden per Mail unter buerosonderstab@stadt.magdeburg.de melden und Soforthilfen als Einmalzahlung beantragen. Basis dafür:
Weitere Spenden sind möglich und willkommen
Spendenkonto
Landeshauptstadt Magdeburg
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig.
Hinweise zur Spende
Für den steuerlichen Spendenabzug reicht für Spenden bis 300 Euro der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes aus. Eine Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich, wird auf Wunsch aber ausgestellt.
Für Spenden über 300 Euro stellt die Landeshauptstadt Magdeburg Zuwendungsbestätigungen aus. Wenn der Name und die Anschrift auf dem Einzahlungsbeleg nicht vollständig darstellbar sind, können ergänzende Angaben per E-Mail an
steueramt@steu.magdeburg.de gesendet werden.
Rechtsgrundlagen für den Spendenabzug sind Paragraph 10b Einkommensteuergesetz, Paragraph 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Paragraph 52 Absatz 2 Nummer 10 Abgabenordnung.