Online-Terminreservierung Führerscheinstelle
Bitte beachten Sie, dass für eine Antragstellung zwingend eine vorherige Terminbuchung notwendig ist. Um persönlichen Kontakt zu vermeiden, besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf dem Postweg zu übersenden.
Hierfür können die Vordrucke im Formulardepot genutzt werden.
Wichtige Hinweise zum Pflicht-Führerscheinumtausch
Die nachfolgend aufgeführten Umtauschfristen gelten für den Umtausch eines bis 1998 ausgestellten Papierführerscheines.
Geburtsjahr Umtauschfrist bis
1953 – 1958 19.01.2022, verlängert um 6 Monate
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
vor 1953 19.01.2033
Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964, die noch einen bis 1998 ausgestellten Papierführerschein mit sich führen, vereinbaren bitte alsbald einen Termin zum Umtausch in einen EU-Kartenführerschein.
Zum Ende einer Umtauschrunde sind Terminschwierigkeiten nicht auszuschließen. Daher sollte rechtzeitig ein Termin gebucht werden. Der Terminkalender ist 2 Monate im Voraus geöffnet.
Termine können auf der städtischen Internetseite unter Terminreservierung Führerscheinstelle oder telefonisch unter der Behörden-Rufnummer 115 gebucht werden.