Freie Fahrt für Freiraumlabor
Mit dem Freiraumlabor soll experimentell untersucht werden, mit welchen gestalterischen, kulturellen und gastronomischen Anreizen und Attraktionen der öffentliche Raum in der Innenstadt inszeniert werden kann.
„Der stationäre Einzelhandel allein reicht nicht mehr aus, um die Innenstadt attraktiv zu halten. Es kommt auf das Zusammenspiel von Erlebnis, Genuss, Kultur und Konsum an.“
- Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper -
Ziel des Freiraumlabors sei es, die Innenstadt so in Szene zu setzen, dass die Menschen sich dort gerne aufhalten und Freude daran haben. Der Aufbau beginnt am 2. Juni. Alle Magdeburger*innen können dabei zusehen, wie sich der Stadtraum verändert. Der offizielle Startschuss fällt am 12. Juni um 11:00 Uhr durch den Oberbürgermeister.
Der Nordabschnitt Breiter Weg als Experimentierraum
Das Konzept sieht vor, an beiden Enden des Nordabschnitts urbane Räume zu bilden, die nach dem Magnetprinzip Menschen zum Verweilen einladen. Konkret heißt dies, dass der Opernhaus-Vorplatz mit einer Skaterampe, mit Malerei und Stadtstrand zum Leben erweckt wird und der Platz vor dem Hotel „Ratswaage“ mit Kunst, Kultur und offener Bühne bespielt wird. Entlang des Weges wird mit Sitzmöbeln, Pflanzkübeln, grünen Wänden, Street-Art-Galerien, Kunstelementen und kreativen Wegebeziehungen experimentiert. Auch die Fantasie der Gäste wird durch eine von Jules Verne inspirierte Landspitze und durch Inseln der Kultur angeregt. Die offene Bühne („Open Stage“) steht als Plattform für Workshops, Mitmachwerkstätten, Diskussionsrunden, Lesungen, Musik- und Theateraufführungen zur Verfügung.
Streetfood-Stände und kulinarische Genüsse sorgen für das leibliche Wohl, auch Hörgeschichten und Lastenradparade lassen keine Langeweile aufkommen. Mit spielerischen Beteiligungsformaten, mit einem Fahrrad-Duell und Kinderaktionen wird der Breite Weg zur Spielwiese für Groß und Klein. Über 30 Akteur*innen aus Magdeburg und der Region werden im Rahmen des Freiraumlabors das urbane Leben bereichern und den Nordabschnitt als experimentellen Kommunikationsraum stärken.
Aufruf zur Mitmachwerkstatt „Lampenschirme“
Ob allein, mit Freunden oder Familie, ob Groß oder Klein – alle Magdeburger*innen können sich aktiv am Freiraumlabor beteiligen. Vom 2. bis 10. Juni entsteht auf den Außenflächen vor „Das creative Hobby“ im Breiten Weg 116A eine Mitmachwerkstatt. Dort werden, wenn gewünscht unter Anleitung, 300 Lampenschirme kreativ gestaltet.
Zu bestaunen sind die Ergebnisse zum offiziellen Start des Freiraumlabors am 12. Juni in Form von einer Lampenschirm-Allee im Nordabschnitt. Sämtliche Materialien stehen kostenfrei zur Verfügung.
Die offene Bühne – Freier Raum für Kreative
Offen, frei und mitten in der Stadt – das Freiraumlabor stellt die Bühne. Die sogenannte „Open Stage“ auf dem Vorplatz des Hotels „Ratswaage“ am Nordabschnitt des Breiten Wegs steht ab dem 12. Juni als Plattform im öffentlichen Raum bereit. Ob Musik, Schauspiel oder Podiumsdiskussion: Die Bühne ist offen für Poet*innen, Musiker*innen und alle kreativen Köpfe der Stadt. Zudem soll über die Rahmenplanung der Innenstadt und die Bedeutung des stationären Einzelhandels diskutiert werden können.
Die Bühne bietet vier Wochen lang Stromanschlüsse und jede Menge Platz, Kunst sichtbar zu machen und Talente der Stadt zu offenbaren. Wie funktioniert's? Drei Tage vorher anmelden unter: freiraumlabor@metaarchitektur.de. Von Montag bis Samstag zwischen 10:00 Uhr und 22:00 Uhr und sonntags von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Alle Informationen zum Programm, Mitmach-Aufrufen und den einzelnen Projekten stehen ab sofort unter www.freiraumlabor-magdeburg.de zur Verfügung.
Vereinbarkeit mit der 6. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2020
Das Freiraumlabor ist nicht eine Veranstaltung im Sinne der 6. Landesverordnung, sondern besteht aus mehreren Projekten und Aktivitäten, die separat zu betrachten sind. Diese Elemente fallen unter den Ausnahmetatbestand vom Veranstaltungsverbot, wonach „…fachkundig organisierte Zusammenkünfte und Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse …“ mit einer Teilnehmerzahl bis zu 100, ab dem 1. Juli sogar bis zu 250 Personen erlaubt sind (§1, Abs. 4 Ziff. 2). Dabei werden die Sicherheitsbestimmungen gemäß § 1 Abs. 5 und die Hygieneregeln gemäß § 2 beachtet.
Um die Infektionsschutzregelungen einzuhalten, wird Sicherheitspersonal bereitgestellt. Dieses soll gewährleisten, dass die Abstandsregelungen von mindestens 1,50 m zu anderen Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, eingehalten werden. Auch bei der Aufstellung von Stehtischen für die Außengastronomie wird auf die Abstandsregelung von 1,50 m und die Hygienevorschriften geachtet. Gäste werden weiterhin über die Abstandsregelungen durch geeignete Hinweise an den Ständen informiert.
An den Ständen, an denen bargeldloses Bezahlen nicht möglich ist, erfolgen Barzahlungen möglichst kontaktlos. Durch Einweg-Utensilien wird der Kontakt zu Bedarfsgegenständen auf das Notwendigste beschränkt und Möglichkeiten zur Handdesinfektion werden je Stand vorgehalten.