Bewerbung bis 24. April: Beiräte für Integration und Migration
Zusammen leben – Zusammen halten – Integration gestalten
Bewerben können sich Migrantinnen und Migranten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr vollendet
- seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen ihren ersten oder einzigen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg
- selbst zugewandert
► Ungeeignet und ausgeschlossen von der Teilnahme an den Bewerbungen ist, wer einer in Deutschland verbotenen Vereinigung angehört oder eine solche unterstützt.
Die Formblätter für die Bewerbung sind hier erhältlich:
- Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit
- Wilhelm-Höpfner-Ring 4, Zimmer 208
- Infopoint der Ausländerbehörde
- Lübecker Straße 53-63 (Neustädter Höfe/Haus 1)
- Sozial- und Wohnungsamt
- Georg-Kaiser-Straße 3
- Georg-Kaiser-Straße 3
- Online Magdeburg - Integrationsbeirat 2024 - 2029
Bewerbungen an:
„Das Gelingen der Integration in der Landeshauptstadt Magdeburg hängt wesentlich davon ab, wie stark sich die Migrantinnen und Migranten mit ihrem Umfeld, in dem sie wohnen, leben und arbeiten, identifizieren. Durch Ihr Interesse an der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe und an der Mitgestaltung der Integration gepaart mit der Erfahrung bzw. dem Willen zum Freiwilligenengagement im Bereich der Integration und Migration, die Sie mitbringen, erfüllen Sie bereits wichtige Kriterien für die erfolgreiche Bewerbung um die Mitgliedschaft im Beirat für Integration und Migration“, so Dr. Ingo Gottschalk, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit, in dessen Dezernat die Neubestellung des Beirates für Integration und Migration koordiniert wird.
Getreu dem städtischen Motto zur Integrationspolitik „Zusammen leben – Zusammen halten – Integration gestalten“ ermuntert der Beigeordnete zur regen Bewerbung. Damit soll die chancengleiche Teilhabe an der Interessenvertretung und der Gestaltung der gelingenden Integration in Magdeburg auch in Zukunft sichergestellt werden.
Aufgaben des Integrationsbeirats
Zu den Aufgaben des Integrationsbeirats gehören unter anderem:
- regelmäßige Sprechstunden im Alten Rathaus
- jährliche Berichterstattung zur Tätigkeit des Beirates
- aktive Zusammenarbeit mit allen Institutionen, Fachämtern, Gremien der Stadt und Initiativen der Integrationsarbeit
- Beratung und Unterstützung von Magdeburger Migrantenorganisationen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Verständigung und des Zusammenlebens von Einheimischen und Migrantinnen und Migranten
Hintergrund zum Beirat
Mit der Weiterentwicklung des 1996 erstmals gewählten Ausländerbeirates, zum Beirat für Integration und Migration im Jahr 2009, wurden die wachsenden Anforderungen an die Beiratstätigkeit aufgenommen. Somit wurden die Möglichkeiten der aktiven Teilhabe und Einflussnahme auf städtische Entscheidungen mit Bedeutung für Migrantinnen und Migranten verstärkt. Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Satzung, die das Gremium mit weitreichenden Kompetenzen und wichtigen Aufgaben und Pflichten ausstattet.
Der Integrationsbeirat ist ein Gremium der Landeshauptstadt Magdeburg. Er setzt sich zusammen aus 8 Personen mit Migrationshintergrund und 7 Stadtratsmitgliedern, die vom Stadtrat in den Beirat bestellt worden sind. Er nimmt im Rahmen seiner Satzung unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden die Interessen aller in der Landeshauptstadt Magdeburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund wahr. Er wirkt auf die chancengleiche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Gemeinwesen hin.
Weitere Informationen: