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Checklisten Geschäftseröffnung

Sie möchten ein neues Geschäft eröffnen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen, sich an einem Geschäft beteiligen oder sich mit einem Franchise-Modell selbstständig machen?

Die Checklisten enthalten Informationen zu Genehmigungen und Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen. Sie beziehen sich beispielhaft auf einige Kernbranchen der Magdeburger Geschäftsstraßen. Diese sind:

  • Einzelhandel (Beispiel Mode- und Textilgeschäft)
  • Gastronomie (Beispiel Restaurant)
  • Handwerk (Beispiel Friseursalon)
  • Dienstleistung (Beispiel Nagelstudio)

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner desGründerstadt Magdeburg-Netzwerks gern zur Verfügung.

Checkliste Einzelhandel: Eröffnung Mode- und Textilgeschäft

Im Bereich des Einzelhandels wird nach dem jeweiligen Handelsgewerbe unterschieden. Im vorliegenden Beispiel soll es um eine Geschäftseröffnung im Bereich Mode und Textilien gehen. 

DokumentWo erhalte ich das Dokument
Gewerbschein Gewerbeamt
Meldung samt Beantragung der Steuernummer Finanzamt
Schufaauszug SCHUFA
Führungszeugnis Belegart 0 Bundesamt für Justiz
Auszug Belegart 0 aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz
Notwendige Gewerbeversicherungen Diverse private Versicherer
Auszug aus dem Handelsregister Registergericht

Die bürokratischen Hürden sind niedrig. Für ein Geschäft wird wie für jeden anderen Laden auch nur eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt benötigt. Mit der Anmeldung gehen Durchschläge der Gewerbeanmeldung automatisch auch an das Finanzamt. Dieses sendet dann einen Fragebogen an den Neuunternehmer und fragt Daten zur Tätigkeit und zum voraussichtlichen Umsatz ab. Das Finanzamt stuft in Kleingewerbe oder normales Unternehmen ein und setzt damit die eventuellen Umsatzsteuervorauszahlungen fest. Geschäfte und Läden können sehr gut mit der Kleinunternehmerregelung starten. Beispiel: Wird beim Ankauf von gebrauchten Waren in der Regel keine Vorsteuer ausgewiesen, sodass eine Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG von Vorteil sein kann. Hierzu kann der Steuerberater im Einzelfall genau beraten.

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Checkliste Gastronomie: Eröffnung Restaurant

Als Inhaber eines gastronomischen Betriebs müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden, um besonders hygienischen und rechtlichen Standards zu genügen. Dazu gehören zum Beispiel ein Gewerbeschein und eine Konzession. Die jeweiligen gastronomischen Einrichtungen können ein Kiosk, ein Imbiss, eine Bar, ein Café, ein Food Truck, eine Brauerei, aber auch eine Eisdiele oder ein Restaurant sein. Die Genehmigungsverfahren und Vorschriften unterscheiden sich zum Teil erheblich. Grundsätzlich benötigt jedoch jedes Gewerbe einen Gewerbeschein, und im Besonderen wird für den Ausschank von Alkohol bzw. der Zubereitung von Speisen noch eine Konzession verlangt. Welche Dokumente dafür notwendig sind, wird hier am Beispiel einer Restauranteröffnung dargestellt.

Checkliste Gewerbeschein

Der Gewerbeschein wird im zuständigen Gewerbeamt beantragt. Die Erteilung eines Gewerbescheins erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage und bringt mit sich, dass die ausstellende Behörde weitere Stellen wie Finanzamt und Industrie- und Handelskammer über die erteilte Erlaubnis informiert.

Dokumente
Personalausweis (ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
Angaben über die Art des geplanten Gewerbes
Erklärung ob haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit geplant ist
Entrichtung der Verwaltungsgebühr (regional unterschiedlich zwischen 20 und 40 €)

Checkliste Konzession

Eine Konzession ist erforderlich, wenn im geplanten Restaurant Alkohol ausgeschenkt werden soll und / oder zubereitete Speisen angeboten werden sollen. Die Kosten für die Erteilung einer Konzession sind regional unterschiedlich und können zwischen 50 und 400 € betragen. Es handelt sich dann um eine selbstständige Tätigkeit, deren Erlaubnispflicht im deutschen Gaststättengesetz geregelt ist. Beantragt wird die Konzession beim zuständigen Gewerbeamt, folgende Unterlagen sind dazu Voraussetzung:

DokumentWo erhalte ich das Dokument
Personalausweis Örtliche Meldebehörde
Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz
Auskunftserteilung aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz
Gewerbeversicherung Private Versicherungsunternehmen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Pacht- oder Mietvertrag für die Räumlichkeiten Vermieter
Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden (Unfallversicherung) Berufsgenossenschaft
Gesundheitszeugnis für Betreiber und Angestellte Gesundheitsamt
Nachweise über die Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen über Gesundheit und Hygiene Gesundheitsamt & Industrie- und Handelskammer
Ausschankgenehmigung Gewerbemeldestelle

Checkliste Handwerk: Eröffnung Friseursalon

Im Bereich des Handwerks soll vor dem Hintergrund der viel diskutierten Barber-Shops das Beispiel Eröffnung eines Friseursalons mit den jeweiligen Genehmigungen und Vorschriften beschrieben werden.

Checkliste aller Friseursalon-Genehmigungen

DokumentWo erhalte ich das Dokument?
Gewerbeanmeldung, Eintragung der gewählten Rechtsform Gewerbeamt
Meldung samt Beantragung der Steuernummer Finanzamt
Eintragung in das Handelsregister Amtsgericht
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Friseure Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW)
Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer
Gewerbeversicherung Private Versicherer
Meisterbrief (Ausnahmen siehe unten) Handwerkskammer
Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde Bauaufsichtsbehörde

Erläuterungen der erforderlichen Genehmigungen und Voraussetzungen

Die Eröffnung eines eigenen Friseursalons beginnt mit der Wahl der Rechtsform. Die meisten entscheiden sich für eine Einzelfirma oder UG, seltener für eine GmbH. Allerdings ist im Insolvenzfall im Gegensatz zur GmbH und UG auch mit dem Privatvermögen zu haften. Das ist verständlicherweise für viele abschreckend. Auch Einzelpersonen können sich für die Rechtsformen entscheiden, die das Privatvermögen im Insolvenzfall nicht gefährden. Bei einer Gründung zusammen mit Partnern ohne zusätzliche Verträge kommt die GbR infrage. Nicht zu vergessen sind die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt sowie die Eintragung ins Handelsregister. Außerdem muss bei der Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist unerlässlich. Auch die Bauaufsichtsbehörde muss konfrontiert werden, weil vor Eröffnung die Räumlichkeiten abgenommen werden müssen.

Ausnahmen vom Meisterbrief

Ausnahmen sind möglich, wenn eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7a der Handwerksordnung (HwO) durch die Handwerkskammer vorliegt oder entsprechend § 8 HwO für ein spezielles Friseurkonzept eine Ausnahmebewilligung erfolgreich eingeholt wurde. Auch die Einstellung eines Friseurmeisters als fachlich-technischer Betriebsleiter in Vollzeit befreit von der „Pflicht“ des eigenen Meisterbriefes.

Die Bedingungen für den Erhalt einer Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO)

Als Erstes muss die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk erfolgreich bestanden werden. Anschließend wird eine 6-jährige Tätigkeit als Friseur vorausgesetzt. Vier Jahre davon müssen in leitender Stellung erfolgen. Außerdem müssen ausreichende Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher sowie rechtlicher und kaufmännischer Sicht nachgewiesen werden. Zusätzliche Lehrgänge und/oder eine Prüfung vor der Handwerkskammer können verlangt werden.

Die Bedingungen für den Erhalt einer Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)

Erteilt wird diese für „einfache Tätigkeiten“, die nicht zu den „wesentlichen Friseurtätigkeiten“ gehören. Das bedeutet: Die Tätigkeiten sind in bis zu 3 Monaten erlernbar oder gehören nicht zu den Kenntnissen und Fähigkeiten der hauptsächlichen Friseurtätigkeit, obwohl sie nur in mehr als 3 Monaten erlernt werden  können. Auch für Tätigkeiten ohne Ursprung im Friseurhandwerk wird diese Ausnahmebewilligung erteilt. Auch dürfen nicht viele „einfache Tätigkeiten“ gemeinsam ausgeübt werden, wenn sich daraus ein wesentlicher Teil des Fri-seurhandwerks ergibt.

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Checkliste Dienstleistung: Eröffnung Nagelstudio

Dienstleistungen können die Arztpraxis, der Pflegedienst, die Anwalts- und Notarstätigkeit, aber auch Schlüsseldienste oder die Tätigkeit von Friseuren, Bäckern, in einem Fotostudio oder in einem Nagelstudio sein. Je nach Art der Gründung greifen hier sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Voraussetzungen bis hin zu Gebietszuweisungen, zum Beispiel bei Ärzten und Zahnärzten. Deshalb eignet sich auch die Kategorie „Dienstleistungen“ nicht, um allgemeingültige Checklisten zu erstellen. Im Folgenden soll als Beispiel für ein „einfaches“ Dienstleistungsgewerbe die Eröffnung eines Nagelstudios beschrieben werden, wie es in In-nenstädten und Geschäftsstraßen zunehmen in Erscheinung tritt. 

Checkliste zur Gründung eines Nagelstudios

DokumentWo erhalte ich das Dokument?
Gewerbeanmeldung, Eintragung der gewählten Rechtsform Gewerbeamt
Meldung samt Beantragung der Steuernummer Finanzamt
Eintragung in das Handelsregister Amtsgericht

Voraussetzungen

Die bürokratische Hürde ist zunächst gering. Zur Eröffnung des eigenen Nagelstudios ist von amtlicher Seite lediglich ein Gewerbeschein erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch zusätzlich der Nachweis einer entsprechend fundierten Ausbildung.

Die Beantragung des Gewerbescheins muss bei der örtlich zuständigen Gemeinde erfolgen. Zumeist ist ein Vordruck auszufüllen. In diesem wird abgefragt, wo welche Dienstleistung angeboten werden soll. Außerdem werden die Personalien anhand des Personalausweises oder Reisepasses geprüft. Sind alle Daten korrekt erfasst, so wird der Gewerbeschein gewöhnlich direkt ausgestellt. Erst wenn der Gewerbeschein vorliegt, darf die Dienstleistung kostenpflichtig ausgeführt werden.

Auch wenn von behördlicher Seite kein Ausbildungsnachweis erforderlich ist, so empfiehlt es sich dennoch eine entsprechende Aus- oder Fortbildung zu besuchen. Zum einen sichert dies die Qualität der eigenen Arbeit, zum anderen stärkt ein solcher Nachweis das Vertrauen potentieller Kunden in die Dienstleistung. Überdies vermitteln die Lehrgänge für Nageldesigner die Vorschriften aus der Hygieneverordnung. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist im täglichen Studiobetrieb essentiell wichtig und wird von der zuständigen Behörde nach Eröffnung des Studios in regelmäßigen Abständen überprüft.

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