Checklisten Geschäftseröffnung
Sie möchten ein neues Geschäft eröffnen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen, sich an einem Geschäft beteiligen oder sich mit einem Franchise-Modell selbstständig machen?
Die Checklisten enthalten Informationen zu Genehmigungen und Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen. Sie beziehen sich beispielhaft auf einige Kernbranchen der Magdeburger Geschäftsstraßen. Diese sind:
- Einzelhandel (Beispiel Mode- und Textilgeschäft)
- Gastronomie (Beispiel Restaurant)
- Handwerk (Beispiel Friseursalon)
- Dienstleistung (Beispiel Nagelstudio)
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner desGründerstadt Magdeburg-Netzwerks gern zur Verfügung.
Checkliste Einzelhandel: Eröffnung Mode- und Textilgeschäft
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument |
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Gewerbschein | Gewerbeamt |
Meldung samt Beantragung der Steuernummer | Finanzamt |
Schufaauszug | SCHUFA |
Führungszeugnis Belegart 0 | Bundesamt für Justiz |
Auszug Belegart 0 aus dem Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz |
Notwendige Gewerbeversicherungen | Diverse private Versicherer |
Auszug aus dem Handelsregister | Registergericht |
Die bürokratischen Hürden sind niedrig. Für ein Geschäft wird wie für jeden anderen Laden auch nur eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt benötigt. Mit der Anmeldung gehen Durchschläge der Gewerbeanmeldung automatisch auch an das Finanzamt. Dieses sendet dann einen Fragebogen an den Neuunternehmer und fragt Daten zur Tätigkeit und zum voraussichtlichen Umsatz ab. Das Finanzamt stuft in Kleingewerbe oder normales Unternehmen ein und setzt damit die eventuellen Umsatzsteuervorauszahlungen fest. Geschäfte und Läden können sehr gut mit der Kleinunternehmerregelung starten. Beispiel: Wird beim Ankauf von gebrauchten Waren in der Regel keine Vorsteuer ausgewiesen, sodass eine Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG von Vorteil sein kann. Hierzu kann der Steuerberater im Einzelfall genau beraten.
Checkliste Gastronomie: Eröffnung Restaurant
Checkliste Gewerbeschein
Der Gewerbeschein wird im zuständigen Gewerbeamt beantragt. Die Erteilung eines Gewerbescheins erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage und bringt mit sich, dass die ausstellende Behörde weitere Stellen wie Finanzamt und Industrie- und Handelskammer über die erteilte Erlaubnis informiert.
Dokumente |
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Personalausweis (ggf. Aufenthaltsgenehmigung) |
Angaben über die Art des geplanten Gewerbes |
Erklärung ob haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit geplant ist |
Entrichtung der Verwaltungsgebühr (regional unterschiedlich zwischen 20 und 40 €) |
Checkliste Konzession
Eine Konzession ist erforderlich, wenn im geplanten Restaurant Alkohol ausgeschenkt werden soll und / oder zubereitete Speisen angeboten werden sollen. Die Kosten für die Erteilung einer Konzession sind regional unterschiedlich und können zwischen 50 und 400 € betragen. Es handelt sich dann um eine selbstständige Tätigkeit, deren Erlaubnispflicht im deutschen Gaststättengesetz geregelt ist. Beantragt wird die Konzession beim zuständigen Gewerbeamt, folgende Unterlagen sind dazu Voraussetzung:
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument |
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Personalausweis | Örtliche Meldebehörde |
Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis | Bundesamt für Justiz |
Auskunftserteilung aus dem Gewerbezentralregister | Bundesamt für Justiz |
Gewerbeversicherung | Private Versicherungsunternehmen |
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung | Finanzamt |
Pacht- oder Mietvertrag für die Räumlichkeiten | Vermieter |
Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden (Unfallversicherung) | Berufsgenossenschaft |
Gesundheitszeugnis für Betreiber und Angestellte | Gesundheitsamt |
Nachweise über die Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen über Gesundheit und Hygiene | Gesundheitsamt & Industrie- und Handelskammer |
Ausschankgenehmigung | Gewerbemeldestelle |
Checkliste Handwerk: Eröffnung Friseursalon
Checkliste aller Friseursalon-Genehmigungen
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument? |
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Gewerbeanmeldung, Eintragung der gewählten Rechtsform | Gewerbeamt |
Meldung samt Beantragung der Steuernummer | Finanzamt |
Eintragung in das Handelsregister | Amtsgericht |
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Friseure | Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) |
Eintragung in die Handwerksrolle | Handwerkskammer |
Gewerbeversicherung | Private Versicherer |
Meisterbrief (Ausnahmen siehe unten) | Handwerkskammer |
Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde | Bauaufsichtsbehörde |
Erläuterungen der erforderlichen Genehmigungen und Voraussetzungen
Die Eröffnung eines eigenen Friseursalons beginnt mit der Wahl der Rechtsform. Die meisten entscheiden sich für eine Einzelfirma oder UG, seltener für eine GmbH. Allerdings ist im Insolvenzfall im Gegensatz zur GmbH und UG auch mit dem Privatvermögen zu haften. Das ist verständlicherweise für viele abschreckend. Auch Einzelpersonen können sich für die Rechtsformen entscheiden, die das Privatvermögen im Insolvenzfall nicht gefährden. Bei einer Gründung zusammen mit Partnern ohne zusätzliche Verträge kommt die GbR infrage. Nicht zu vergessen sind die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt sowie die Eintragung ins Handelsregister. Außerdem muss bei der Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Auch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist unerlässlich. Auch die Bauaufsichtsbehörde muss konfrontiert werden, weil vor Eröffnung die Räumlichkeiten abgenommen werden müssen.
Ausnahmen vom Meisterbrief
Ausnahmen sind möglich, wenn eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7a der Handwerksordnung (HwO) durch die Handwerkskammer vorliegt oder entsprechend § 8 HwO für ein spezielles Friseurkonzept eine Ausnahmebewilligung erfolgreich eingeholt wurde. Auch die Einstellung eines Friseurmeisters als fachlich-technischer Betriebsleiter in Vollzeit befreit von der „Pflicht“ des eigenen Meisterbriefes.
Die Bedingungen für den Erhalt einer Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO)
Als Erstes muss die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk erfolgreich bestanden werden. Anschließend wird eine 6-jährige Tätigkeit als Friseur vorausgesetzt. Vier Jahre davon müssen in leitender Stellung erfolgen. Außerdem müssen ausreichende Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher sowie rechtlicher und kaufmännischer Sicht nachgewiesen werden. Zusätzliche Lehrgänge und/oder eine Prüfung vor der Handwerkskammer können verlangt werden.
Die Bedingungen für den Erhalt einer Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)
Erteilt wird diese für „einfache Tätigkeiten“, die nicht zu den „wesentlichen Friseurtätigkeiten“ gehören. Das bedeutet: Die Tätigkeiten sind in bis zu 3 Monaten erlernbar oder gehören nicht zu den Kenntnissen und Fähigkeiten der hauptsächlichen Friseurtätigkeit, obwohl sie nur in mehr als 3 Monaten erlernt werden können. Auch für Tätigkeiten ohne Ursprung im Friseurhandwerk wird diese Ausnahmebewilligung erteilt. Auch dürfen nicht viele „einfache Tätigkeiten“ gemeinsam ausgeübt werden, wenn sich daraus ein wesentlicher Teil des Fri-seurhandwerks ergibt.
Checkliste Dienstleistung: Eröffnung Nagelstudio
Checkliste zur Gründung eines Nagelstudios
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument? |
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Gewerbeanmeldung, Eintragung der gewählten Rechtsform | Gewerbeamt |
Meldung samt Beantragung der Steuernummer | Finanzamt |
Eintragung in das Handelsregister | Amtsgericht |
Voraussetzungen
Die bürokratische Hürde ist zunächst gering. Zur Eröffnung des eigenen Nagelstudios ist von amtlicher Seite lediglich ein Gewerbeschein erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch zusätzlich der Nachweis einer entsprechend fundierten Ausbildung.
Die Beantragung des Gewerbescheins muss bei der örtlich zuständigen Gemeinde erfolgen. Zumeist ist ein Vordruck auszufüllen. In diesem wird abgefragt, wo welche Dienstleistung angeboten werden soll. Außerdem werden die Personalien anhand des Personalausweises oder Reisepasses geprüft. Sind alle Daten korrekt erfasst, so wird der Gewerbeschein gewöhnlich direkt ausgestellt. Erst wenn der Gewerbeschein vorliegt, darf die Dienstleistung kostenpflichtig ausgeführt werden.
Auch wenn von behördlicher Seite kein Ausbildungsnachweis erforderlich ist, so empfiehlt es sich dennoch eine entsprechende Aus- oder Fortbildung zu besuchen. Zum einen sichert dies die Qualität der eigenen Arbeit, zum anderen stärkt ein solcher Nachweis das Vertrauen potentieller Kunden in die Dienstleistung. Überdies vermitteln die Lehrgänge für Nageldesigner die Vorschriften aus der Hygieneverordnung. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist im täglichen Studiobetrieb essentiell wichtig und wird von der zuständigen Behörde nach Eröffnung des Studios in regelmäßigen Abständen überprüft.