Tierpfleger/-in - Fachrichtung: Tierheim und Tierpension
Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten. Die praktische Ausbildung erfolgt im Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg. Die theoretische Ausbildung findet in der Peter-Lenné-Schule in Berlin statt.
Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten vor allem auf folgenden Gebieten vermittelt:
- Tier- und Artenbestimmung,
- Tierpflege, -haltung, -versorgung,
- Zubereitung von Futterrationen und Futtermischungen,
- Verhalten und anatomische Struktur der Tiere,
- Reinigung und Desinfektion der Tierunterkünfte,
- Sozialisierung zwischen Mensch und Hund,
- Feststellung von Krankheitsanzeichen und Ergreifen entsprechender Maßnahmen,
- Tiere bestimmen sowie nach Ursprung, Rassen, Charakter und Verhalten einordnen.
Berufsschule
Die theoretische Ausbildung erfolgt wöchentlich an einem bzw. zwei Tagen im 14-tägigen Wechsel. Nachfolgende Fächer finden sich auf dem Stundenplan:
- Säugetierkunde
- Vogelkunde
- Hygiene/Krankheitslehre
- Verhaltensbiologie
- Tierernährung
- Anatomie
- Naturschutz/Tierschutz
- Fachrechnen
- Wirtschaftslehre
- Rechtslehre
Die Berufsschule ist in Berlin-Zehlendorf
Peter-Lenné-Schule
Oberstufenzentrum Agrarwirtschaft
Hartmannsweilerweg 29
14163 Berlin-Zehlendorf
Prüfungen
Nach der Hälfte der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung absolviert.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich, wer einen guten Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kann, einsatzbereit, zuverlässig, selbstständig, kontaktfreudig und körperlich belastbar ist, Erfahrungen im Umgang mit Tieren hat, keine Allergien gegen Tierhaare, Heu, Stroh oder Wespen hat, handwerkliches Geschick besitzt, über eine gute Allgemeinbildung und gute Kenntnisse insbesondere in Biologie, Geographie, Deutsch und Mathematik verfügt und bereit ist, an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.
Ein mindestens 14-tägiges Praktikum in einem Tierheim, Zoo oder Tierpark ist erforderlich und muss nachgewiesen werden.
Es sollte jedem bewusst sein, dass einzelne Tierarten Fleisch- und/oder Aasfresser sein können. Somit gehört ggf. das Verfüttern von toten Tieren wie u.a. Insekten, Würmern, Küken, Mäusen oder Fischen zur praktischen Arbeit.
Wann muss man sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich nur online. Bewerbungen über andere Wege (Post, E-Mail) werden nicht angenommen.
Für das Einstellungsjahr 2024 wird dieser Ausbildungsberuf NICHT angeboten und ausgeschrieben!
Bilder
Kontakt
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen.
Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im nachfolgendem Dokument
Hinweise zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerberverfahren (Ausbildung)