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Ottostadt-Verfügungsfonds

Seit 2010 präsentiert sich die Landeshauptstadt erfolgreich als „Ottostadt Magdeburg“. Ziel der Kampagne ist es, bundesweit und international auf die Stadt aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang stehen auch Mittel eines Verfügungsfonds bereit. Dieser kann als Werbekostenzuschuss für Projekte, Aktionen und Marketingmaßnahmen verwendet werden, um die Präsenz der Ottostadt-Marke zu sichern. Jeder kann sich beteiligen!

Informationen zu den Förderkriterien und zur Antragstellung sind hier zusammengefasst.

Antragstellung für das Jahr 2024

Aufgrund der derzeitigen Haushaltssperre, die voraussichtlich bis zum 31.12.2024 andauern wird, können bis auf Weiteres keine Anträge für das Jahr 2024 eingereicht werden. Die Antragstellung für das Jahr 2025 wird Ende des Jahres bekannt gegeben.

Welchen Zweck hat der Ottostadt Verfügungsfonds?

Der Werbekostenzuschuss soll die Präsenz der Marke Ottostadt Magdeburg sichern.
Die Antragstellenden/ Projekttragenden nutzen die Gestaltungsrichtlinie der Marke Ottostadt Magdeburg und tragen mit ihrer Anwendung zur Verbreitung sowie zur Bekanntheit der Ottostadt Magdeburg bei. Der Verfügungsfonds ist mit einem Betrag von 30.000 € im Jahr 2024 dotiert.

Wer kann den Werbekostenzuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind Bürger*innen, Vereine, studentische Gruppen, positiv wirkende Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen, die in und um Magdeburg Projekte im Corporate Design der Ottostadt Magdeburg durchführen und damit die Bekanntheit der Dachmarke Ottostadt Magdeburg erhöhen.

Antragsformular und Kriterien zum Download

Allgemeine Informationen zur Ottostadt-Kampagne finden Sie hier.

Kontakt

Frau Marisa Böttge

Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
Stabsstelle Finanzen und Controlling

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg