Ottostadt-Verfügungsfonds
Antragstellung für das Jahr 2025
Aufgrund der aktuellen Haushaltssperre können derzeit keine Anträge eingereicht werden. Alle Formulare werden aktuell überarbeitet und zeitnah online zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie, sobald eine Antragstellung wieder möglich ist.
Welchen Zweck hat der Ottostadt Verfügungsfonds?
Der Werbekostenzuschuss soll die Präsenz der Marke Ottostadt Magdeburg sichern. Die Antragstellenden/ Projekttragenden nutzen die Gestaltungsrichtlinie der Marke Ottostadt Magdeburg und tragen mit ihrer Anwendung zur Verbreitung sowie zur Bekanntheit der Ottostadt Magdeburg bei. Der Verfügungsfonds ist mit einem Betrag von 30.000 € im Jahr 2024 dotiert.
Wer kann den Werbekostenzuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Bürger*innen, Vereine, studentische Gruppen, positiv wirkende Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen, die in und um Magdeburg Projekte im Corporate Design der Ottostadt Magdeburg durchführen und damit die Bekanntheit der Dachmarke Ottostadt Magdeburg erhöhen.
Antragsformulare
Alle Formulare werden aktuell überarbeitet und zeitnah online zur Verfügung gestellt.
Kriterien
- Förderkriterien (PDF-Datei)
- Information Antrag und Entscheidung (PDF-Datei)
Allgemeine Informationen zur Ottostadt-Kampagne finden Sie hier.