Ottostadt-Verfügungsfonds
Antragstellung für das Jahr 2024
Aufgrund der derzeitigen Haushaltssperre, die voraussichtlich bis zum 31.12.2024 andauern wird, können bis auf Weiteres keine Anträge für das Jahr 2024 eingereicht werden. Die Antragstellung für das Jahr 2025 wird Ende des Jahres bekannt gegeben.
Welchen Zweck hat der Ottostadt Verfügungsfonds?
Der Werbekostenzuschuss soll die Präsenz der Marke Ottostadt Magdeburg sichern.
Die Antragstellenden/ Projekttragenden nutzen die Gestaltungsrichtlinie der Marke Ottostadt Magdeburg und tragen mit ihrer Anwendung zur Verbreitung sowie zur Bekanntheit der Ottostadt Magdeburg bei. Der Verfügungsfonds ist mit einem Betrag von 30.000 € im Jahr 2024 dotiert.
Wer kann den Werbekostenzuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Bürger*innen, Vereine, studentische Gruppen, positiv wirkende Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen, die in und um Magdeburg Projekte im Corporate Design der Ottostadt Magdeburg durchführen und damit die Bekanntheit der Dachmarke Ottostadt Magdeburg erhöhen.
Antragsformular und Kriterien zum Download
- Antrag (ausfüllbare Word-Datei)
- Förderkriterien (PDF-Datei)
- Information Antrag und Entscheidung (PDF-Datei)
- Mittelabruf zum Bescheid (ausfüllbare Word-Datei) - Abruf der bewilligten Mittel bitte nach Erhalt des Bescheides senden, bevorzugt per Email an: marisa.boettge@stadt.magdeburg.de
Allgemeine Informationen zur Ottostadt-Kampagne finden Sie hier.