Praktika bei der Landeshauptstadt Magdeburg
Pflichtpraktika
Was bietet die Landeshauptstadt Magdeburg an?
Ausschließlich unentgeltliche Pflichtpraktika im Rahmen einer schulrechtlichen oder hochschulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie. Ausgeschlossen ist jede Art freiwilliger Praktika und Orientierungspraktika (einzige Ausnahme siehe Schülerpraktika).
Wer kann sich bewerben?
Für ein Praktikum kann sich bewerben, wer sich z.B. in einem Studium, einer Maßnahme, einer Umschulung, einer Ausbildung befindet, in dem/der die Absolvierung eines Praktikums verpflichtend Bestandteil ist.
Die Notwendigkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden. Dafür ist ein entsprechender Nachweis der Bewerbung beizufügen. Dieser Nachweis kann eine Bestimmung sein im Rahmen
- eines Hochschulgesetzes
- einer Studien- bzw. Prüfungs-/Praktikumsordnung (bei Studierenden)
- einer Zulassungsordnung
- von Kooperationsverträge
- von dualen Studiengängen
- einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie
Die Aufzählung ist auf Grund der diversen Möglichkeiten nicht abschließend. Die Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall geprüft. Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Sie ein Praktikum möglich wäre, informieren Sie sich. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
In Welchen Bereichen kann ein Praktikum durchgeführt werden?
Generell sind alle Bereiche der Stadtverwaltung für Praktikanten offen. Einen Überblick gibt Ihnen das Organigramm der Stadt Magdeburg. Ein Praktikumsplatz kann jedoch nur vergeben werden, wenn auch Kapazitäten vorhanden sind. Das wird für jede eingehende Bewerbung geprüft. Eine pauschale Zusage erfolgt nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- konkrete Angabe zum Zeitraum (Beginn und Ende mit Datum benennen)
- Einsatzwunsch (wenn vorhanden)
- Nachweis über die Notwendigkeit des Praktikums (s. oben)
- bei Studierenden eine Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des
Praktikums
Bewerbungen für Pflichtpraktika sind ausschließlich über www.interamt.de möglich.
Wann muss ich mich bewerben?
Zwischen Eingang vollständiger Bewerbungsunterlagen und Beginn des Praktikums sollten im Idealfall mindestens 6 Wochen Zeit für die Bearbeitung (Prüfung der Verfügbarkeit eines Praktikumsplatzes) liegen.
Ansprechpartnerin
Schülerpraktika
Schülerpraktikum
Wer bei der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schülerpraktikum im Rahmen der Schulzeit machen möchte, kann sich direkt an das jeweilige Amt oder den Fachbereich wenden, wo er das Praktikum durchführen möchte.
Wer sich noch nicht sicher ist oder eine Beratung wünscht, kann sich gern an das Team Aus- und Fortbildung wenden.
Freiwilliges Praktikum während der Schulferien
Für ein freiwilliges Praktikum schicken Sie bitte rechtzeitig vor Praktikumsbeginn (6 Wochen), Ihre Bewerbungsunterlagen an das Team Aus- und Fortbildung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- konkrete Angabe zum Zeitraum (Beginn und Ende mit Datum benennen)
- Einsatzwunsch (wenn vorhanden)
Ansprechpartnerin
Praktikum für Schüler*innen mit besonderen Problemlagen für SchülerInnen mit besonderem Betreuungsbedarf
Das Angebot richtet sich an Schüler*innen von Förder- und Sekundarschulen, die aus unterschiedlichen Gründen von Schulverweigerung und/oder -abbruch bedroht sind. Hier gibt es weitere Informationen und Ansprechpartner.
Praktikum im Touristischen Bereich
Die Magdeburg-Tourist bietet Praktikumsmöglichkeiten für Studierende. Wer Interesse hat, findet hier weitere Informationen und Ansprechpartner.
Praktika im sozialen Bereich
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Ansprechpartner zu Praktika im sozialen Bereich