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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt Magdeburg

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg