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Vergünstigung bei Schulfahrten beantragen

Allgemeine Informationen

Zur finanziellen Entlastung von Familien mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten in Höhe von bis zu 100,00 EUR je Schulfahrt.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit den Kindern in einem Haushalt lebend für drei oder mehr Kinder Bundeskindergeld erhalten und keine anderen staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Der Anspruch gilt für Kinder, die jünger als mindestens zwei weitere Kinder der Anspruchsberechtigten sind. Die besuchte Schule befindet sich in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Erforderliche Unterlagen

Der Anspruch wird gegenüber der Schule durch Selbsterklärung siehe Seite 1 Antragsformular geltend gemacht. Die Schule ruft die Mittel bei dem für den Schulort zuständigen Landkreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt vor Fahrtantritt gemäß den Anlagen 2 und 3 ab.

Gebühren

Für die Antragsbearbeitung werden keine Kosten erhoben.

Frist

Die Antragstellung ist vor Antritt der Schulfahrt zu vorzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

„Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen“ des Landes Sachsen-Anhalt

„Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten“ des Landes Sachsen-Anhalt

Hinweise zum Verfahren

Die Personensorgeberechtigten füllen die „Selbsterklärung“ aus und geben diese in der Schule des Kindes ab. Die Schule ergänzt die notwendigen Angaben zu den Kosten und zur jeweiligen Schulfahrt und fordert dann das Geld beim Fachbereich Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg ab.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachbereich Schule und Sport

Fachbereichsleiterin: Kerstin Richter

Julius-Bremer-Straße 8–10
39104 Magdeburg

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