Inhalt

Finanzielle Unterstützung für Behinderte

Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer behindert ist oder von dieser Behinderung bedroht ist, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe vom Sozial- und Wohnungsamt (soweit die Hilfe nicht von einem anderen Leistungsträger gewährt wird wie Krankenkasse, Rententräger oder Arbeitsverwaltung).

Das Sozial- und Wohnungsamt berät Behinderte in allen Fragen des täglichen Lebens und hilft bei der Beantragung möglicher sächlicher und finanzieller Hilfen.