Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger und jede Bürgerin, die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer*innen sind in einem Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand tätig. Sie sichern den reibungslosen Ablauf am Wahltag, sowie die Auszählung und Ergebnisermittlung nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten die Wahlhelfer*innen eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Erfrischungsgeldsatzung geregelt.
Hier haben Sie per Onlineformular die Möglichkeit, Ihre Bereitschaft als Wahlhelfer in unserer permanenten Datenbank bereitwilliger Personen zur Hilfe bei Wahlen und Abstimmungen in Magdeburg eintragen zu lassen.
Weitere Informationen zum Wahlehrenamt finden Sie hier: Wahlehrenamt
Ein datenschutzrechtliches Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie HIER hinterlegt.
Schulungsvideos und- unterlagen für berufene Wahlvorstände
Allgemeine Wahlvorstände
- Schulungsmaterial
- Schulungsmaterial für repräsentative Wahlbezirke (betrifft die Wahlbezirke 0106, 0108, 0201, 0202, 1201, 1203, 2406, 2408, 2606, 3011, 3202, 5002)
- Schulungsvideo - Allgemeine Wahlhelferschulung
- Schulungsvideo - in diesem Video erfahren Sie die Modalitäten Ergebnisermittlung und Auszählung zur Bundestagswahl (das Video ist von der Bundestagswahl 2021, jedoch auch für diese Wahl aktuell)
Briefwahlvorstände
- Schulungsmaterial
- Schulungsvideo Teil 1 - Einführung und wichtige Dokumente
- Schulungsvideo Teil 2 - Zulassung der Wahlbriefe am Nachmittag
- Schulungsvideo Teil 3 - Ermittlung der Wahlergebnisse und Abschluss
Hinweis: Zur Auszählung kann ergänzend das zuletzt verlinkte Schulungsvideo für Allgemeine Wahlvorstände angeschaut werden. Die darüber hinausgehenden Besonderheiten für Briefwahlvorstände sind im Video und Schulungsmaterial für Briefwahlvorstände erläutert.