Inhalt

Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger und jede Bürgerin, die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer*innen sind in einem Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand tätig. Sie sichern den reibungslosen Ablauf am Wahltag, sowie die Auszählung und Ergebnisermittlung nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten die Wahlhelfer*innen eine  Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung  wird in der  Erfrischungsgeldsatzung  geregelt.


Hier haben Sie  per Onlineformular die Möglichkeit, Ihre Bereitschaft als Wahlhelfer  in unserer permanenten Datenbank bereitwilliger Personen zur Hilfe bei Wahlen und Abstimmungen in Magdeburg eintragen zu lassen. 

Weitere Informationen zum Wahlehrenamt finden Sie hier: Wahlehrenamt


Ein datenschutzrechtliches Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie HIER hinterlegt.


Schulungsvideos und- unterlagen für berufene Wahlvorstände

Allgemeine Wahlvorstände

Briefwahlvorstände

Hinweis: Zur Auszählung kann ergänzend das zuletzt verlinkte Schulungsvideo für Allgemeine Wahlvorstände angeschaut werden. Die darüber hinausgehenden Besonderheiten für Briefwahlvorstände sind im Video und Schulungsmaterial für Briefwahlvorstände erläutert.