Wer am Wahltag gehindert ist, sein Wahllokal aufzusuchen, hat die Möglichkeit, per Briefwahl sein Wahlrecht auszuüben. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur über die Briefwahlstelle möglich. Das kann schriftlich – z. B. unter Verwendung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge, auch per Telefax, erfolgen. Des Weiteren können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bequem auch über ein Online-Formular beantragt werden. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Per Scan des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung lässt sich die Beantragung auf digitalem Weg besonders komfortabel ansteuern. Die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Zu den Öffnungszeiten der Briefwahlstelle besteht auch die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag persönlich vor Ort per Brief zu wählen. Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, das heißt, sie sollten rechtzeitig abgesandt werden. Sie können Ihren Wahlbrief bis zum Wahltag um 18 Uhr auch in die beiden Briefkästen der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Str. 8 werfen. Diese sind rund um die Uhr zugänglich und werden an einem Wahl-Wochenende zusätzlich am Samstag und Sonntag geleert (letzte Leerung: Wahltag, 18 Uhr).
Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2, 1. Etage.
Information zur Bundestagswahl 2025
Die Briefwahlstelle ist vom Donnerstag dem 06.02.2025 bis Freitag dem 21.02.2025 wie folgt geöffnet:
Montags 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstags 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags 09:00 bis 12:00 Uhr; am 21.02. stattdessen von 10:00 bis 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Aufgrund der verkürzten wahlgesetzlichen Fristen stehen die Stimmzettel frühestens ab Anfang Februar zur Verfügung. Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen kann daher erst im Laufe der 6. Kalenderwoche 2025 beginnen. Wir bitten von Nachfragen abzusehen.
Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr. Wer die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt hat oder nachweislich plötzlich erkrankt, kann den Antrag noch später stellen – bis 15:00 Uhr am Tag der Wahl.
Die Briefwahlstelle hat am 21. Februar 2025 nur bis 15:00 Uhr geöffnet.