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Die Erschließung eines Grundstückes ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Stadt. Unter dem Begriff Erschließung ist die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen sowie begleitender Einrichtungen wie Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Geh- und Radwege, die dazu dienen, dass ein Grundstück einer baulichen Nutzung zugeführt werden kann, zu verstehen.