Inhalt

Aktuelles aus Ihrem Standesamt

*Stand 11.07.2024

Das Standesamt arbeitet weiterhin daran, allen personenstandsrechtlichen Aufgaben nachkommen zu können. Abläufe werden regelmäßig überprüft. Eine stabile Absicherung der Arbeitsabläufe kann leider noch nicht garantiert werden. Zu kurzfristen Änderungen der Abläufe wird hier informiert.

Ohne Termin können vorsprechen: Bestatter, Anliegen Kirchenaustritte und Urkundenanforderungen (nicht Erstbeurkundungen)

Erstbeurkundung von Geburten nur mit Terminvereinbarung! Bitte verabreden Sie einen Termin: Anzeige Geburt


Selbstbestimmungsgesetz (SBGG):

Das Gesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Der Paragraph 4 "Anmeldung beim Standesamt" tritt bereits zum 01.08.2024 in Kraft. Termine ab dem 01.08.2024 zur Anmeldung einer Erklärung zur Änderung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen werden ab Montag, dem 15.07.2024 um 09 Uhr unter der Telefonnummer 0391-540 4223 zu den Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag in der Zeit von 09-12 Uhr sowie am Dienstag in der Zeit von 14-17:30 Uhr vergeben.

Der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e.V informierte bereits über folgendes:

  • Die Gebühr für die Beurkundung der Erklärung nach § 2 SBGG wird voraussichtlich 40 Euro betragen. Die Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt steht noch aus.
  • Die Anmeldung kann mündlich bei persönlicher Vorsprache oder schriftlich erfolgen. Die Schriftform erfordert zwingend die eigenhändige Unterschrift. Eine Anmeldung per Telefon oder Fax ist somit nicht möglich. Der Schriftform gleichgestellt ist die Anmeldung in elektronischer Form (per E-Mail) nur dann, wenn das Dokument mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Anmeldenden versehen ist. Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass die Erklärung nach § 2 SBGG beim selben Standesamt abgegeben werden muss, bei dem die Anmeldung erfolgte.  
  • Zum Termin für die persönliche Erklärung nach § 2 SBGG sind grundsätzlich im Original vorzulegen:
    – Personalausweis bzw. Reisepass
    – Geburtsurkunde
    – ggf. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    – ggf. Geburtsurkunde von Kindern
    Sachverständigengutachten bzw. ärztliche Bescheinigungen sind nicht mehr notwendig.
  • Empfehlenswert ist, sich in Zweifelsfällen vorab an eine Namenberatungsstelle, zum Beispiel bei der Universität Leipzig unter https://www.philol.uni-leipzig.de/namenberatungsstelle zu wenden