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Zum 01.01.2020 sind durch Änderungen des Wohngeldgesetztes Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Die durchschnittliche Wohngeldleistung kann sich im Einzelfall um rund 30 Prozent erhöhen.

Erhöhung für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen

Wohngeldbescheide, die im Jahr 2019 erteilt worden sind und in das Jahr 2020 hinreichen, werden von der Wohngeldbehörde nach dem 01.01.2020 automatisch im Hinblick auf ein höheres Wohngeld überprüft. Hierfür ist kein neuer Wohngeldantrag erforderlich. Ein neuer Weiterleistungsantrag ist erst für die Zeit nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums erforderlich.

Es ist ebenso kein neuer Wohngeldantrag erforderlich, wenn ein Wohngeldantrag noch für das Jahr 2019 gestellt wurde, aber über diesen noch keine Entscheidung getroffen werden konnte. Auch in diesen Fällen wird der Anspruch nach altem Wohngeldrecht und nach dem ab 01.01.2020 geltendem Wohngeldrecht geprüft.

Was hat sich noch maßgeblich geändert?

▪ Die Mietenstufen wurden aktualisiert und um eine Mietenstufe VII ergänzt.
  Die Stadt Magdeburg ist in der Mietenstufe III verblieben

Übersicht über geänderte Miethöchstbeträge der Mietenstufe III

Anzahl
Haushaltsmitglieder

Höchstbetrag
2016-2019 in Euro

 Höchstbetrag
2020 in Euro

1

390

426

2

473

516

3

563

614

4

656

716

5

750

818

jedes weitere

91

99

▪ Künftig wird die Wohngeldleistung regelmäßig im 2-Jahres-Rhythmus an die eingetretene  Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Die erste sogenannte Dynamisierung ist für das Jahr 2022 vorgesehen

▪ Der Freibetrag für Menschen mit einer Schwerbehinderung (bei einem Grad der Behinderung von 100 oder bei einem Grad unter 100 bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege) wurde von jährlich 1.500 Euro auf 1.800 Euro angehoben

▪ Der anrechnungsfreie Betrag für Einnahmen aus Unterhaltsleistungen die für Pflege ausgegeben werden, wurde von jährlich 4.800 Euro auf 6.540 Euro erhöht.

▪ Ein neuer anrechnungsfreier Betrag für Geldleistungen zur Unterstützung von Menschen mit geringfügigen Einkommen von jährlich 480 Euro wurde eingeführt

Weitere Ratschläge und Hinweise können Sie der Wohngeldbroschüre des zuständigen Bundesministeriums zum Wohngeld 2020 hier entnehmen.


Wohngeldgesetz (WoGG)