Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
Allgemeine Informationen
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
- die Lehrgangskosten,
- die Prüfungsgebühren und
- die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
- Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
- Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
- Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:
- Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
- die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
- die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
- der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
- Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafög.de .
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Formblätter)
- ggf. Kopie der aktuellen Aufenthaltstitels
- bei eigener Krankenversicherung entsprechender Nachweis der Krankenkasse mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
- ggf. Nachweise über eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Waisenrentenbescheid)
- Nachweise über Vermögen und Schulden zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Fortbildungsvertrag
- Zeugnisse von bereits abgeschlossenen Berufsausbildungen
- ggf. eigene Heiratsurkunde
- ggf. Geburtsurkunde von eigenen Kindern
- ggf. Einkommensnachweise der Ehefrau oder des Ehemannes bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners vom vorletzten Kalenderjahr
Bitte beachten Sie die Hinweise in den Antragsformularen. Je nach Fall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
keine
Frist
Leistungen für den Lebensunterhalt werden ab Fortbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag also frühzeitig und möglichst vollständig ein.
Leistungen für die Maßnahme werden nur bei Antragstellung innerhalb der laufenden Fortbildung bewilligt.
Sie müssen für jeden Maßnahmeabschnitt einen gesonderten Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
- Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage
Formulare
- Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.
- Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Öffnungszeiten
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09.00 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Ansprechpartner vor Ort
Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin:
+49 391 540 3063 Frau Soika