Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 352-2 „Schwanstraße“
Lageplan zum B-Plan 352-2
ZUR AUSLEGUNG:
Die Auslegung erfolgt vom 09.05.2016 bis 10.06.2016 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan liegen auch die Begründung mit enthaltenem Umweltbericht und dem Baugrundgutachten vom 16.09.2015 zur Auslegung bereit.
UNTERLAGE:
HINWEISE:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de vorgebracht werden.