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Fischereischein beantragen

Sie möchten angeln/ fischen gehen? Dann informieren Sie sich hier darüber, was zu beachten ist.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Dabei wird unterschieden in:

  • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
  • Jugend-, Sonder- und Friedfisch-Fischereischeine.

Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,

  • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
  • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

Voraussetzungen

Fischereischein:

Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestehen. Dort müssen Sie ausreichende Kenntnisse über folgende Themen vorweisen:

  • die Fischarten,
  • die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege,
  • die Fanggeräte und deren Gebrauch,
  • die Behandlung gefangener Fische
  • sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts.

Um für die Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang besuchen, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von Anglervereinen und Bildungsträgern angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website https://fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.

Jugendfischereischein:

Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

Friedfischfischereischein:

Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden. 

Sonderfischereischein:

Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über bestandene Prüfung
  • ggf. Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
  • ggf. der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
  • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. der letzte Fischereischein des Antragstellers

Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.

Gebühren

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:

o    Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 60,00 Euro 
o    Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 30,00 Euro 
o    Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 55,00 Euro
o    Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
o    Jugendfischerprüfung - 25,00 Euro
o    Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde - 5,00 Euro

Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:

o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 -  4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro 
o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro 
o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
o    Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
o    Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
o    Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.

Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
o    Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
o    Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro

Frist

Fischerprüfungen finden je Fischereibehörde mindestens 1x jährlich statt. Die Termine werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (untere Fischereibehörden) festgesetzt.

Eine Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Plätze sind in der Regel begrenzt. 

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang kann sich mit Hilfe einer Online-Anwendung auf den schriftlichen Teil der Fischerprüfung vorbereitet werden. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst wie die »richtige« Prüfung insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten.

Informationen zum Erwerb der Fischereierlaubnis (Angelkarte), erhalten Sie bei:

  • den Landesanglerverbänden sowie
  • dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg