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Formen der Vollzeitpflege

Je nach Erfordernissen des Einzelfalles kann die Vollzeitpflege eine zeitlich befristete Hilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform für Kinder/Jugendliche sein.

Zeitlich befristete Hilfe

Bereitschaftspflege / Kurzzeitpflege

zur Krisenintervention und zur Klärung der weiteren Lebensperspektive des Kindes mit Rückkehroption zur Herkunftsfamilie, die Dauer ist auf maximal 6 Monate beschränkt

Zeitlich unbefristete Hilfe

Dauerpflege

kann dem jungen Menschen eine auf Dauer angelegte Lebensform bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bieten

Sonderformen der Vollzeitpflege

Sonderpädagogische Pflege

Für Kinder mit Behinderungen und / oder gesundheitlichen und/oder entwicklungsbedingten Besonderheiten und Auffälligkeiten sind werden sonderpädagogische Pflegefamilien vorgehalten. Mindestens ein Pflegeelternteil muss dazu qualifiziert sein und/oder langjährige Erfahrungen im Umgang mit entwicklungsbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen haben.

Verwandtenpflege

Die Pflegeeltern sind mit dem Kind verwandt, es gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Formen der Vollzeitpflege. Der junge Mensch verbleibt dabei in seinem familiären Umfeld.

„Andere Familie kann auch der Haushalt naher Verwandter (Großeltern, Onkel und Tanten) sein. Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift nehmen so genannte Verwandtenpflegestellen von der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aus.“