Formen der Vollzeitpflege
Zeitlich befristete Hilfe
Bereitschaftspflege / Kurzzeitpflege
zur Krisenintervention und zur Klärung der weiteren Lebensperspektive des Kindes mit Rückkehroption zur Herkunftsfamilie, die Dauer ist auf maximal 6 Monate beschränkt
Zeitlich unbefristete Hilfe
Dauerpflege
kann dem jungen Menschen eine auf Dauer angelegte Lebensform bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bieten
Sonderformen der Vollzeitpflege
Sonderpädagogische Pflege
Für Kinder mit Behinderungen und / oder gesundheitlichen und/oder entwicklungsbedingten Besonderheiten und Auffälligkeiten sind werden sonderpädagogische Pflegefamilien vorgehalten. Mindestens ein Pflegeelternteil muss dazu qualifiziert sein und/oder langjährige Erfahrungen im Umgang mit entwicklungsbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen haben.
Verwandtenpflege
Die Pflegeeltern sind mit dem Kind verwandt, es gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Formen der Vollzeitpflege. Der junge Mensch verbleibt dabei in seinem familiären Umfeld.
„Andere Familie kann auch der Haushalt naher Verwandter (Großeltern, Onkel und Tanten) sein. Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift nehmen so genannte Verwandtenpflegestellen von der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aus.“