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Dritte Sprengkammer an der Anna-Ebert-Brücke geöffnet und beräumt

In der Nacht vom 22. zum 23. September 2016 hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst eine dritte Sprenkammer an der Anna-Ebert-Brücke geöffnet und beräumt. Aus dem Hohlraum unter der Brücke wurden rund 40 Kilogramm Sprengstoff gesichert. Nach Aussagen der Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ging von dem Fund aufgrund der Lagersituation zu keiner Zeit eine Gefahr aus!
Das Team vor dem Einsatz an Sprengkammer 3
Pressesprecher vor Ort
Beräumte dritte Sprengkammer
Sprengstoff aus der dritten Sprengkammer
Beim Sichern der dritten Sprengkammer nach Beräumung

Weitere Verdachtspunkte im Baustellenbereich und damit verbundene nächtliche Brückensperrungen ergaben sich nicht.

Hintergrundinformationen
Seit dem 18. Juli 2016 erfolgte die statische Sicherung der Anna-Ebert-Brücke. Dabei wurden zunächst das 3. und 4. westliche Gewölbe des Bauwerks sowie die drei angrenzenden Pfeiler instandgesetzt.

Grund für die Bauarbeiten war der kritische Zustand der unter Denkmalschutz stehenden Anna-Ebert-Brücke. Das Hochwasser von 2013 hatte schwere Schäden am Tragwerk hinterlassen.

Zu den laufenden Arbeiten gehörten unter anderem die Reinigung der Oberfläche, eine Fugenerneuerung, der partielle Austausch schadhafter Stellen bzw. der Ersatz fehlender und beschädigter Steine sowie eine Rasterinjektion, bei der tiefer liegende Hohlräume in den Pfeilern und Gewölben mit Zement aufgefüllt werden. Darüber hinaus erfolgten Arbeiten an den Längsrissen in den Gewölben.

Die aus dem Jahre 1882 stammende Anna-Ebert-Brücke ist nach Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie die wertvollste Brücke des Landes Sachsen-Anhalt in dieser Bauart. Sie unterliegt daher als technisches Denkmal einem besonderen Schutz.

Bereits seit dem 20. Juli 2015 ist die Brücke für den Schwerverkehr gesperrt. Nur noch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen dürfen die Brücke befahren. Für Straßenbahnen gilt seitdem ein Begegnungsverbot auf dem Bauwerk. Zudem dürfen sie die Brücke nur mit einer exakt gleichbleibenden Geschwindigkeit von maximal 10 km/h überqueren.

23.09.2016