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Die Gemeinde setzt die Grundsteuer jährlich entweder durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung fest.

Grundlagen für die Grundsteuerfestsetzung sind entweder die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes oder die Grundsteueranmeldungen für die Grundsteuerfestsetzung nach der Ersatzbemessung.

Für das Jahr 2023 erfolgte die Steuerfestsetzung mit öffentlicher Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 05 vom 17.02.2023). 

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind Vorauszahlungen auf die Grundsteuer unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu den bisherigen Fälligkeitstagen zu entrichten (§ 28 Grundsteuergesetz).

Für das Jahr 2024 wird die Grundsteuer A durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Grundsteuer B hat sich der Hebesatz mit 590 vom Hundert gegenüber dem Vorjahr (495 vom Hundert) geändert. Die Hebesätze wurden mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.  Die Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer B wurden am 10.07.2024 verschickt. Die Bescheide vom 10.07.2024 gelten nur für die Grundsteuer für das Jahr 2024. 

Für das Jahr 2025 erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid. Der Hebesatz wird im 3. Quartal 2024 durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg mit einer Hebesatzsatzung beschlossen.