Inhalt

Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Übersicht

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten befasst sich mit:

  • Gewerbeanzeigen: An-, Um- und Abmeldungen
  • Reisegewerbe
  • Spielwesen
  • Gaststätten, Imbiss
  • Bewachungsgewerbe
  • Makler, Bauträger und Baubetreuung
  • Versteigerer
  • Pfandleiher
  • Finanzanlagenvermittler
  • Honorar-Finanzanlagenberater
  • Pyrotechnik in Theatern u.ä.
  • Verkauf von Pyrotechnik
  • Ladenöffnungszeitengesetz
  • Gewerbeuntersagung

Aufgabenbereiche und rechtliche Hinweise

  • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Der Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten befasst sich mit:Großveranstaltungen
    Märkte
    Jagdwesen
    Fischereiangelegenheiten
    Veranstaltungen
    Hundehaltung
    einige rechtliche hinweise

    Ausnahmegenehmigung nach Sonn- u. Feiertagsgesetz




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  • Gewerbeangelegenheiten

    Der Bereich Gewerbeangelegenheiten befasst sich mit:

    Gewerbeanzeigen An-, Ab- und Ummeldung
    Reisegewerbe
    Erlaubnisse nach GewO
    Allg. Gewerbeangelegenheiten
    Spielrecht
    Gaststättengewerbe
    Bewachungsgewerbe
    ...

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  • Bußgeldstelle

    Die Bußgeldstelle gehört zum Fachdienst Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten des Fachbereiches Ordnung.und Gewerbeangelegenheiten.
    Oft kommt es zu Verwechslungen mit der Zentralen ...

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  • Allgemeines Ordnungsrecht

    Im Team Allgemeines Ordnungsrecht werden die Verwaltungsgebühren und die Auslagen zu den zu den getroffenen behördlichen Maßnahmen festgesetzt.

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Formulare

Formulare Gewerberecht

Datenschutzerklärung Gefahrenabwehr

Information zum Datenschutz und das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten (Datenschutzerklärung) im Zusammenhang mit der Bearbeitung von gefahrenabwehrrechtlichen Angelegenheiten

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Landeshauptstadt Magdeburg, - Die Oberbürgermeisterin -, Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, Telefon: (03 91) 5 40 20 41, e-Mail-Adresse: ordnungsamt@magdeburg.de, Internet-Adresse: www.magdeburg.de

2. Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte istFrau Annika Querengässer-Bahr. Sie ist wie folgt zu erreichen: Landeshauptstadt Magdeburg, Datenschutzbeauftragte, Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg, Telefon: (03 91) 5 40 24 68, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Das Erfassen, Speichern, Übermitteln und Verwenden der personenbezogenen Daten erfolgt für die Bearbeitung von Verwaltungsverfahren zur Gefahrenabwehr. Der oben genannte Verantwortliche hat als zuständige Sicherheitsbehörde und jeweilige Behörde der Gefahrenabwehr aufgrund besonderer Rechtsvorschriften Aufgaben zu erfüllen, die sich aus den Vorschriften der allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehr ergeben. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Gesetze zur Gefahrenabwehr ergibt sich aus den bundesrechtlichen, landesrechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus: §§ 88 ff. des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt (SOG LSA), der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO GewAIR), der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immi-ZustVO), der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) und der Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom).
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten sind der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im SOG LSA enthaltenen besonderen Be-fugnisse und die speziellen Befugnissen des anzuwendenden Bundes- oder Landesrechts.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

In den Verarbeitungsprozess sind innerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg einbezogen:
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Allgemeine Ordnungs- und Gewerbe-angelegenheiten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnungsamtlicher Außendienst, die mit Ermittlungen beauftragt werden
  • Fachdienstleiter des Fachdienstes Allgemeine Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Fachbereichsleiter des Fachbereiches Bürgerservice und Ordnungsamt, Beigeordneter für Umwelt, Personal und Allgemeine Verwaltung und Oberbürgermeister in besonderen Fällen (soweit Anfrage direkt an diese gerichtet wurden oder diese sich die Entscheidung vorbehalten haben)
  • Mitarbeiterinnen des Rechtsamtes bei gerichtlichen Verfahren

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten außerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg sind:

  • andere Behörden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Daten übermitteln dürfen, oder denen Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu übermitteln sind oder übermittelt werden können
  • Polizeibehörden und der Verfassungsschutz aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von Erlassen der Aufsichtsbehörden
  • Fachaufsichtsbehörden, insbesondere bei Widersprüchen: Landesverwaltungsamt als Widerspruchbehörde im übertragenen Wirkungskreis
  • Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln und Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit insbesondere bei Schadenersatzforderungen aufgrund von Amtshaftung
  • Personen des nicht-öffentlichen Bereiches zur Durchsetzung glaubhaft gemachter Rechtsansprüche
  • Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID), Alter Markt 15, 39104 Magdeburg, und EurOwiG AG, Ötzer Straße 10, 86672 Thierhaupten, als externe Dienstleister für das Programm „EurOwiG SiO“

5. Speicherdauer

Die zu führenden Verfahren sind Verwaltungsverfahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 20 Jahre nach Abschluss der Verfahren.

6. Ihre Rechte

Gemäß Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.

Sie haben nach Artikel 17 DSGVO das Recht, die Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe (Artikel 17 Absatz 3 DSGVO) vorliegen.

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO zu verlangen, sofern eine der darin genannten Voraussetzungen gegeben ist.

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht (Einwilligung in die Datenverarbeitung), haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.

Nach Artikel 77 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt erreichen Sie unter Postfach 1947, 39009 Magdeburg; Sitz: Leiterstraße 9 in 39104 Magdeburg.