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Hausnummer beantragen

Beschreibung

Hausnummern sollen das einfache und gezielte Auffinden von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen im Stadtgebiet ermöglichen. Sie dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Nummerierung soll immer dem jeweils örtlich angewandten System entsprechend logisch erfolgen, das heisst eine gerade und ungerade Nummerierung auf je einer Straßenseite beziehungsweise eine fortlaufende Nummerierung immer in aufsteigender bzw. abfallender Reihenfolge. Bei geschlossenen Reihen erfolgt die Unterteilung mit Buchstaben.

Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers, Verfügungsberechtigten oder Bevollmächtigten festgesetzt.

Nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer. Hierüber entscheidet die Verwaltung.

In einigen Fällen ergeben sich aus einer bestehenden Hausnummerierung Probleme oder Auffindungsschwierigkeiten. In diesen Fällen können Sie eine Hausnummernänderung beantragen.

Eine Hausnummer kann auch von Amts wegen geändert werden. In diesem Fall findet vorab ein Anhörungsverfahren der betroffenen Grundstückseigentümer statt.

Festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und bedarfsbezogen zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Nutzung von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässer, Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, ruhestörenden Lärm, öffentliche Musikveranstaltungen, den Umgang mit Tieren, Verunreinigungen, die Verteilung von Werbe- und Informationsmaterial, beim Betreten von Eisflächen sowie mangelhafte Hausnummerierung).

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan mit der Darstellung des Gebäudes und des Haupteinganges/der Haupteingänge
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte)
  • Vollmacht vom Eigentümer (außer bei Erbbauberechtigten), falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist

Gebühren

Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 6 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten, können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Zudem entstehen noch Kosten für den Postversand.

Rechtsgrundlagen

  • § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 13 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
  • § 10 der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Nutzung von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässer, Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, ruhestörenden Lärm, öffentliche Musikveranstaltungen, den Umgang mit Tieren, Verunreinigungen, die Verteilung von Werbe- und Informationsmaterial, beim Betreten von Eisflächen sowie mangelhafte Hausnummerierung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung der Hausnummer ist, dass eine Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung zum Antragsobjekt erteilt wurde.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Stadtvermessung

Fachbereich Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

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