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Bibliotheksausweis beantragen

Lesen Sie für Ihr Leben gern? Und wollen Sie sich in verschiedenen Bereichen informieren? Dann nutzen Sie gern die Angebote unserer Bibliotheken.

Allgemeine Informationen

Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Gebühren

Bibliotheksausweis:

Jahreskarte:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: kostenlos

Erwachsene ohne Ermäßigung: 20,00 Euro

Erwachsene mit Ermäßigung (Schüler*innen, Studierende bis einschließlich 28 Jahren, Teilnehmer*innen am FSJ, Auszubildende, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Inhaber*innen der Otto-City-Card (ehemals Magdeburg Pass): 10,00 Euro

Jahreskarte Plus:

zusätzlich freier Eintritt zu Veranstaltungen: 40,00 Euro

Sonstige:

Tageskarte (ohne Ausleihberechtigung): 3,00 Euro

Ersatzkarte:
für Erwachsene: 5,00 Euro
für Kinder: 2,50 Euro

Versäumnisgebühren:

pro Medieneinheit und Öffnungstag: 0,50 Euro

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr für Bücher, Zeitschriften und Noten: 0,25 Euro

Maximalbetrag je Medieneinheit: 30,00 Euro

Mahnpauschale: 1,50 Euro

versendeter Gebührenbescheid: 5,00 Euro

Auslagen für Porto werden gesondert berechnet

Allgemeine Gebühren und Servicegebühren

Bereitstellung von Medien (pro Exemplar): 2,00 Euro

Ausleihe eines Bestsellers aus dem Projekt (Erdgeschoss): 2,50 Euro

Beschädigung eines Mediums: anteiliger Schadenersatz oder Ersatzexemplar zuzüglich Einarbeitungsgebühr

Verlust eines Mediums: Ersatzexemplar bzw. Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Einarbeitungsgebühr

Einarbeitungsgebühr: 5,00 Euro

Verlust eines Schließfachschlüssels: 30,00 Euro

Internetarbeitsplätze:

Internetnutzung: 0,50 Euro pro angefangene 30 Minuten

Ausdruck A4 (nur schwarz-weiß): 0,35 Euro

bei Nichtmitgliedschaft zuzüglich Tageskarte

Mikrofilmleseplatz:

Ausdruck A4: 0,35 Euro

Ausdruck A3: 0,70 Euro

bei Nichtmitgliedschaft zuzüglich Tageskarte

Münzkopierer:

Kopie A4: 0,20 Euro

Kopie A3: 0,40 Euro

Vermietung von Räumen:

pro Stunde: 12,00 Euro

pro Tag: 60,00 Euro

Frist

 Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Bibliothek.

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek:

Satzung der Stadtbibliothek Magdeburg

Bibliotheksgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:
Landesbibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt


Voraussetzungen

Die Nutzung der Einrichtungen und ihrer Bestände vor Ort ist kostenfrei.
Für die Entleihung von Medien nach Hause und die Nutzung der Onlinedienste (Onleihe, Overdrive, PressReader) ist ein Bibliotheksausweis erforderlich.
Die Nutzung von Zusatzdienstleistungen (beispielsweise PC-Arbeitsplätze) kann für Nichtmitglieder das Lösen einer Tageskarte erforderlich machen.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Magdeburg
Stadtbibliothek
Breiter Weg 109

39104 Magdeburg