Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen
Das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg enthält Veröffentlichungen von unterschiedlichen Struktureinheiten und Eigenbetrieben der Stadt sowie Veröffentlichungen auf Grund von Amtshilfeersuchen andererBehörden.
Insbesondere sind dies Satzungen, Allgemeinverfügungen und Verordnungen, z.B. Gebührensatzungen, Gebührenordnungen, Benutzungsordnungen etc..
Allgemeine Informationen
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.