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Abholung von Restabfällen anmelden

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Erforderliche Unterlagen

Die Beantragung der Abfallbehälter muss schriftlich durch den Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Bei einer Neuanmeldung ist ein Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag) vorzulegen.

Bei Fragen steht Ihnen die Antragstellung zur Verfügung.

Gebühren (Gebühren)

Für die Entsorgung von Restabfall fallen Gebühren an. Sie richten sich nach dem Behältervolumen sowie dem Abholrhythmus des Behälters.
Die Gebühren für die regelmäßige Entsorgung von Restabfall erfahren Sie unter folgendem Link:

Gebühren regelmäßige Abholung von Abfallbehältern

Rechtsgrundlage

Siehe auch