Abholung von Restabfällen anmelden
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
- Jedes bewohnte Grundstück muss mit mindestens einer Restmülltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein
- Grundstücke mit Wochenendhäusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind für den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens für ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen.
- Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus.
- Richtwert für die Behältergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche
- Zugelassene Behälter für Restmüll: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter Füllraum
- 40 Liter Restmülltonnen können nur auf Grundstücken mit nur einem oder zwei Bewohnern widerruflich zugelassen werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Beantragung der Abfallbehälter muss schriftlich durch den Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Bei einer Neuanmeldung ist ein Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag) vorzulegen.
Bei Fragen steht Ihnen die Antragstellung zur Verfügung.
Gebühren
Für die Entsorgung von Restabfall fallen Gebühren an. Sie richten sich nach dem Behältervolumen sowie dem Abholrhythmus des Behälters.
Die Gebühren für die regelmäßige Entsorgung von Restabfall erfahren Sie unter folgendem Link:
Rechtsgrundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
kommunale Satzungen
- Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Lesefassung)
- Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Lesefassung)