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Zentrales Informationsbüro Pflege

Im Zentralen Informationsbüro Pflege erhalten Sie kompetente, anbieterneutrale und kostenfreie Beratung rund um das Thema Pflege.

Dienstags von 09.00 - 17.30 Uhr sowie vor Ort nach Vereinbarung

Die Pflegeberatung des Informationsbüro Pflege hilft:

  • bei der Beantragung eines Pflegegrades oder Leistungen der Pflegepflichtversicherung
  • bietet Unterstützung und Begleitung bei der Begutachtung
  • informiert zu den Leistungen und deren Möglichkeiten der Beanspruchung (z.B. Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag,..)
  • Beratung zu Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen
  • Unterstützung bei der Suche von Hilfsangeboten, Leistungserbringern und Kontaktstellen

Weiterführende Informationen und Angebote:

Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung ( Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege,..)

Informationen zur Pflegebegutachtung, den Richtlinien des GKV- Spitzenverbandes und Übersichten zu den sechs Modulen/Lebensbereichen finden Sie unter dem MDS/ Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

Informationen zur Familienpflegezeit und dem Pflegeunterstützungsgeld

Beratung und Unterstützung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (Formularvorducke und Informationen) sowie Beglaubigungen finden Sie bei der  Betreuungsbehörde

Information und Beratung zu existenzsichernden Hilfen (z.B. Hilfe zur Pflege), Orientierungshilfen bei komplexen Lebenssituationen und Problemen über den Sozialen Dienst

 Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderung 2021/22

Soziale Arbeit

amt. Abteilungsleiterin Eileen Lerche

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg

Hauswirtschaftliche Hilfen


Hier finden Sie Dienstleister innerhalb und außerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg. 

  • Magdeburg

    Betreuungsservice Angelika Schwäger



    Saalestraße 20
    39126 Magdeburg
    Mobil: 0170 88 66 73 9


    Fax: +49 391 5 44 97 62






















    Der Dienstmann



    ...

    Mehr erfahren
  • Überregional

    Daniela Beer



    Siedlung 15
    OT Bahrendorf
    39171 Sülzetal
    Telefon: +49 3205 41373


    Mobil: +49 176 49612972

    E-Mail: diefee@feeda.de






















    MS- Hilfe ...

    Mehr erfahren

Hausnotruf

Essen auf Räder

Essen auf Rädern

Mittagessen in Gemeinschaft

Mittagessen in Gemeinschaft

Wer nicht allein zu Hause essen möchte, kann sich hier zur gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten treffen:


Fahrdienst

Sanitätshäuser

Sanitätshäuser

Ein Sanitätshaus ist ein Dienstleistungsunternehmen der Gesundheitsbranche, das überwiegend die Versorgung mit medizinischen (z.B. Sauerstoffkonzentrator) und technischen Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Rollstuhl,..) sowie Verbrauchsmaterial (Bettunterlagen, Handschuhe,.. anbietet. Medizinische Hilfsmittel können nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn Sie einen Pflegegrad haben werden die bewilligten Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse erstattet. Bitte achten Sie immer auf die 10-stellige Hilfsmittelnummer und die vorherige Genehmigung des Kostenträgers.

Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV finden Sie unter: www.rehadat-gkv.de


Sanitätshaus Oesterreich GmbH

Sanitätshaus Klinz GmbH

Orthopädietechnik, Reha-Technik, Sanitätshaus

Breiter Weg 250
39104 Magdeburg

Pflegekurse

Gesellschaft für Prävention im Alter (PIA e.V.)

Besucheradresse

Leiterstraße 4
39104 Magdeburg

Pflege in der Häuslichkeit

Pflege in der Häuslichkeit

Als "häusliche Pflege" wird die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, also außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen, bezeichnet. Die häusliche Pflege kann sowohl von Angehörigen oder auch einem ambulanten Pflegedienst erfolgen. Erfolgt die Pflege ausschließlich von Angehörigen wird ein monatliches PFLEGEGELD an den/die Pflegebedürftige(n) ausgezahlt. Wird ein ambulanter Pflegedienst beansprucht, kann entsprechend des Pflegegrades die SACHLEISTUNG abgerechnet werden. Es können auch beide Leistungsmöglichkeiten miteinander kombiniert werden. Das Informationsbüro für Pflege berät Sie gern zu den Möglichkeiten, damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem heimischen und familiären Umfeld bleiben können.  Derzeit werden etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld betreut.

Pflegegeld für die Pflege von Angehörigen/ Monat 

Pflegegrad 1

0 €

Pflegegrad 2

316 €

Pflegegrad 3

545 €

Pflegegrad 4

728 €

Pflegegrad 5

901 €

Sachleistung für ambulante Pflege/ Monat

Pflegegrad 1 

125 €

Pflegegrad 2 

724 €

Pflegegrad 3  

1.363 €

Pflegegrad 4  

1.693 €

Pflegegrad 5  

2.095 €

Die Abrechnungsgrundlage von Pflegediensten für die Sachleistung sind die nachfolgenden "Leistungskomplexe" Sachsen-Anhalt 

  • Leistungskomplexe

Übersicht der Pflegedienste

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Entlastungsangebote

Cura Vitalis Ihr medizinisches Pflegezentrum

DeAngelis Demenzberatung und Angehörigenschulung

Inh. Yvonne Kotschik

Klausenerstraße 40
D-39112 Magdeburg

Wohnen mit Service

Wohnen mit Service/ Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service

Angebote für diese speziellen Wohnenformen beinhalten ja nach Anbieter unterschiedliche Servicepakete. Es wird ein Mietvertrag und meistens noch ein Servicevertrag angeboten.


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Pflege- Wohngemeinschaften

Pflege- Wohngemeinschaften

Pflege- Wohngemeinschaften können eine Alternative zum Alleinleben für pflegebedürftige Menschen sein. Man unterscheidet selbstorganisierte und nicht- selbstorganisierte Wohngemeinschaften.

Zusätzlich gibt es  die Intensiv-Wohngemeinschaften für Menschen die intensivpflegebedürftig sind. 


Kosten entstehen in der Regel für die Miete des Zimmers, die ambulante pflegerische Versorgung, anteilige Kosten für eine Präsenzkraft in der WG und eine Servicepauschale (z.B. für Mahlzeitenversorgung).

Das vorhandensein eines Pflegegrades ist häufig Voraussetzung für den Einzug in eine solche nichtselbstorganisierte WG, die in eingeschränktem Rahmen behördlicher Aufsicht unterliegen kann.


Teilstationäre Pflege (Tages- und/oder Nachtpflege)

Teilstationäre Pflege (Tages- und/oder Nachtpflege)

Die Tages- oder Nachtpflege ist ein teilstationäres Angebot, welches Pflegebedürftige- je nach Wunsch und Häufigkeit- in Anspruch nehmen können. Sie haben in jeder Einrichtung die Möglichkeit einen Schnuppertag zu vereinbaren. Zu einem Tages- oder Nachtpflegebesuch gehört auch die Beförderung der pflegebedürftigen Person von der Wohnung in die Einrichtungen der Tages-  und Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt für teilstationäre Pflege die monatliche Sachleistungen je nach Pflegegrad. Je nach Einrichtung können die Tagessätze variieren (beispielsweise durch die Fahrtkosten im Tagessatz oder in gesonderter Form). 

Die Sachleistung des jeweiligen Pflegegrades beträgt. 

Pflegegrad 1

125 €

Pflegegrad 2

689 €

Pflegegrad 3

1.298 €

Pflegegrad 4

1.612 €

Pflegegrad 5

1.995 €





vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Die vollstationäre Pflege ist für Menschen gedacht, die nicht (mehr)  zuhause versorgt werden können . Jede Pflegeeinrichtung hat entsprechend ihrem Rahmenvertrag einen Tagespflegesatz je Pflegegrad verhandelt. In einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse/ Pflegepflichtversicherung den Anteil der Pflege (Sachleistung siehe Übersicht). Der einrichtungsbezogene Eigenanteil* für Pflege, die Hotel-,Investitions- und Ausbildungskosten sind selbst zu zahlen.

Die Erstattung der Pflegekosten

Pflegegrad 1

125 €

Pflegegrad 2

770 €

Pflegegrad 3

1.262 €

Pflegegrad 4

1.775 €

Pflegegrad 5

2.005 €

Der pflegebedingte "Einrichtungseinheitliche Eigenanteil" in Pflegeheimen wird ab dem 01.01.2022 prozentual und nach Jahren gestaffelt durch die Pflegekassen bezuschusst gem. Art. 2 Nr. 8 GVWG (§ 43 c SGGB XI): 

* EEE (pflegebedingter) Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

** geplantePflegereform 2023 – Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)

Beispielrechnung Tagespflegesatzberechnung mit EEE* und Bezuschussung

Pflegegrad

Pflegesatz/ Tag

*Faktor 30,42

Pflegekasse Anteil

EEE*

 

2

42,42 €

1.290,42 €

770,00 €

520,42 €

 

3

58,60 €

1.782,61 €

1.262,00 €

520,61 €

 

4

75,46 €

2.295,49 €

1.775,00 €

520,49 €

 

5

83,05 €

2.525,47 €

2.005,00 €

520,47 €

 
           
   

ab 01.01.2022

Pflegegrad

EEE*

 bis 12 Monate 5%

ab 2.Jahr       25 %

ab 3.Jahr   45 %

im 4.Jahr    70 %

2

520,42 €

26,02 €

130,11 €

234,19 €

364,29 €

3

520,61 €

26,03 €

130,15 €

234,27 €

364,43 €

4

520,49 €

26,02 €

130,12 €

234,22 €

364,34 €

5

520,47 €

26,02 €

130,12 €

234,21 €

364,33 €

           
   

ab 01.01.2024*

Pflegegrad

EEE*

 bis 12 Monate 15%

ab 2.Jahr            30 %

ab 3. Jahr   50 %

im 4.Jahr   75 %

2

520,42 €

78,06 €

156,13 €

260,21 €

390,32 €

3

520,61 €

78,09 €

156,18 €

260,31 €

390,46 €

4

520,49 €

78,07 €

156,15 €

260,25 €

390,37 €

5

520,47 €

78,07 €

156,14 €

260,24 €

390,35 €

           

% Anteil auf EEE

im 1. Jahr

im 2. Jahr

im 3. Jahr

ab 4. Jahr

 

2022

5%

25%

45%

70%

 

2024**

15%

30%

50%

75%

 


Hospizpflege


Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Die folgenden ambulanten Hospizdienste, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und stationäre Hospize begleiten die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase.