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Verlängerung der Geltungsdauer und erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis

 

Bei Antragstellung für die Klassen C, CE, C1 und C1E sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • biometrietaugliches Lichtbild,
  • Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes oder Arbeits-/Betriebsmediziners (nicht älter als 2 Jahre),  Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebühr: 43,90 EUR

Bei Antragstellung für die Klassen D, DE, D1 und D1E sind vorzulegen:

  • Personalausweis, oder Reisepass,
  • Behördenführungszeugnis, welches wir für Sie gegen eine Gebühr von 13 EUR in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen,
  • biometrietaugliches Lichtbild,
  • Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes oder Arbeits-/Betriebsmediziners (nicht älter als 2 Jahre), Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebühr: 43,90 EUR
Bei Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E ist zu beachten:
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistungs, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist.
  • Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und besitzen die Gültigkeit von einem Jahr.
  • Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.
     
Bei der Erneuten Erteilung der Klassen D, DE, D1 und D1E ist zu beachten:
  • Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist.
  • Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und besitzen die Gültigkeit von einem Jahr.
  • Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.