Inhalt
Folgende Auslegungen wurden 2017 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2017

B-Plan 241-1 Auslegung 01-2018

Aufstellung der zweiten Änderung und öffentliche Auslegung (03.01.2018 bis 01.02.2018) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 241-1 Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße [PDF: 1,6 MB]

Aufstellung der zweiten Änderung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 241-1 Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße

November 2017

B-Plan_782-2_2Ä_Auslegung_11-2017

Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des 2. Entwurfs zur zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 782-2 »Am Kirschberg Sohlen« [PDF: 936 KB]

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 782-2 »Am Kirschberg Sohlen«

B-Plan_229-6_Auslegung_11-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-6 »Am Sternsee«

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 229-6

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.11.2017 bis 11.12.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und
Pflanzen, Baumbestand, Biotoptypen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser), der Leitungsplan vom 25.10.2016, die Übersicht von nächstgelegenen Spielplätzen vom September 2016, das Baumkataster vom April 2017, die Baumkartierung zum
Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“, die Biotoptypkartierung vom April 2017, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 229-6

Begründung incl. Umweltbericht und Gutachten

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_264-2_Auslegung_11-2017

Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße« [PDF: 1,1 MB]

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße«

September 2017

B-Plan_216-2_Auslegung_10-2017

Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. September 2017 die Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 216-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem 4. Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht, die Biotopenkartierung zum Umweltbericht, die Artenerfassung vom November 2012, das Schalltechnische Gutachten vom 31.07.2014 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

4. Entwurf  zum Bebauungsplan Nr. 216-2

Begründung, incl. Umweltbericht und Biotopenkartierung

Artenerfassung vom November 2012

Schalltechnische Gutachten vom 31.07.2014

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_458-4_1_Auslegung_10-2017

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 458-4.1 "Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. September 2017 die Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 458-4.1 "Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 458-4.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 458-4.1 „Schönebecker
Straße 57-66/Sandbreite 12“ liegen auch die Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan,
Umweltbericht mit Biotoptypenkartierung und der Vorentwurf zur Grünfläche 2, die Erfassung der Brutvögel und der Zauneidechse, die Verkehrstechnische Untersuchung vom 30.06.2016, das Baugrundgutachten vom 02.05.2016, die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) - Nahversorgungsanalyse für den Magdeburger Südosten vom 11.12.2013, die GMAStellungnahme zur Nahversorgung im Stadtgebiet Südost vom 08.06.2015, die ergänzende GMA-Stellungnahme zur geplanten Veränderung der Verkaufsfläche des geplanten Marktes am Standort Schönebecker Straße vom 17.05.2016, die Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Vollsortimenters sowie eines Discounters vom 07.07.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

2.Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 458-4.1

Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und Artenerfassung

Verkehrstechnische Untersuchung

Baugrundgutachten

GMA-Analyse

Stellungnahme zur GMA-Analyse

GMA-Auswirkungsanalyse

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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August 2017

B-Plan_111-1_1Ä_Auslegung_09-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 111-1/1.Ä

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls als Anlage der Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.10.2016 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 04.10.2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1

Begründung mit Vorprüfung des Einzelfalls

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_223-1_3Ä_Auslegung_09-2017

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1/3.Ä

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem 2. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" liegen auch die Begründung, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.02.2015, der Unteren Wasserbehörde vom 25.02.2015 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.02.2015 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

2. Entwurf der 3. Änderung zum B-Plan Nr. 223-1

Begründung der 3. Änderung zum B-Plan Nr. 223-1

Baugrundgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_242-1A_4Ä_Auslegung_09-2017

Aufstellung und öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des Entwurfs zur vierten Änderung des B-Planes Nr. 242-1A Elbebahnhof [PDF: 983 KB]

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur vierten Änderung des B-Planes Nr. 242-1A Elbebahnhof

B-Plan_451-2_1_Auslegung_09-2017

Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 451-2.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das Baugrundgutachten (geotechnischer Bericht) vom 27.04.2015, das Schallschutzgutachten (Geräusch-Situation) vom 28.09.2015 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.12.2014, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.01.2014, der Unteren Wasserbehörde vom 08.12.2014 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.12.2014 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum B-Plan Nr. 451-2.1

Begründung zum B-Plan Nr. 451-2.1

Vorhaben- und Erschließungsplan

Baugrundgutachten

Schallschutzgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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Juni 2017

B-Plan_256-2_Auslegung_06-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 256-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung mit den Anlagen Schallschutz- und Zauneidechsengutachten zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 256-2

Begründung mit Anlagen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_174-3_1_Auslegung_06-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 "Agnetenstraße 20/21"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 08. Juni 2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 "Agnetenstraße 20/21" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 174-3.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 174-3.1 „Agnetenstraße“ liegen auch die Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens nach Anlage 2 des UVPG, das Konzept zur Niederschlagswasserentwässerung, die Schallimmissionsprognose vom 26.10.2016 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2016, des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 04.07.2016, der Unteren Immissionsbehörde vom 26.07.2016, der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.07.2016, der Unteren Wasserbehörde vom 14.07.2016 sowie der Unteren Bodenschutzbehörde vom 01.07.2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 174-3.1

Vorhabenplan zum Bebauungsplan 174-3.1

Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens

Schallimmissionsprognose

Konzept zur Niederschlagswasserentwässerung

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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