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Zu den in Magdeburg lebenden Schutzberechtigten (Asylberechtigte, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte) sind seit Beginn 2016 bis Ende 2018 insgesamt 829 Familienangehörige (darunter 458 minderjährige Kinder) im Rahmen des Familiennachzugs eingereist. 199 Familienangehörigen konnte der Nachzug nicht gewährt werden. Zu 548 Familiennachzugsanträgen gibt es noch keine Entscheidung.

Zum 1. August 2018 wurde die gesetzliche Regelung zum Nachzug Familienangehöriger zu subsidiär Schutzberechtigten eingeführt. Zuvor war der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nicht erlaubt. Seit August 2018 dürfen pro Monat insgesamt 1.000 Familienangehörige nach Deutschland nachziehen. Die Kontrolle der kontingentierten Einreise erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Geprüft werden die Anträge in Zusammenarbeit der deutschen Auslandsvertretungen und den Ausländerbehörden. Im Jahr 2018 wurden die kontingentierten Größen noch nicht erreicht. Grund dafür ist das umfangreiche Erfassungs- und Registrierungssystem im Ausland.

Für den Zuzug nach Magdeburg lagen nach Kenntnisstand vom 31.12.2018 Familiennachzugsanträge von 130 Familienangehörigen zu in Magdeburg lebenden subsidiär Schutzberechtigten vor. 4 Personen davon sind bisher eingereist. Weitere 422 Anträge wurden für Familienangehörige von Schutzberechtigten mit einer Flüchtlingsanerkennung gestellt und befinden sich noch in Bearbeitung.