Inhalt

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - Neue gesetzliche Regelung ab 01.08.2018

Am 01.08.2018 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft. Ehepartner, Eltern von Minderjährigen und minderjährige ledige Kinder können dann wieder zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen.

Auch sonstige Familienangehörige, insbesondere Geschwisterkinder hier lebender Minderjähriger, können dann wieder nachziehen. Allerdings gelten für diese strengere Voraussetzungen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

17.07.2018