Verfahrenswechsel und Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/Stormstraße"
Lageplan zum B-Plan 201-2.1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf mit dem Stand Juni 2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 201-2.1 „Olvenstedter Platz/Stormstraße, die Begründung mit dem Stand Juni 2018 sowie die folgenden Anlagen zur Begründung:
- Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung auf dem Gebiet der ehemaligen Tankstelle, „Geotechnischer Bericht (Voruntersuchung) und Bewertung der Altlastensituation“ vom 19.06.2015
- Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017
- Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018 (mit der Faunistischen Untersuchung, der Baumkartierung/Eingriffsbilanzierung und der Baukartierung /Bestand/Bilanzierung)
- Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018
- Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018
- Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018
- Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018
liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Entwurf zum Bebauungsplan 201-2.1
Begründung zum Entwurf
Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung vom 19.06.2015
Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017
Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018
Anlage C.1 Faunistische Untersuchung
Anlage C.2 Baumkartierung Eingriffsbilanzierung
Anlage C.3 Baumkartierung Bestandsbilanzierung
Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018
Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018
Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018
Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.