Änderung des Geltungsbereiches, Namensänderung und öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 410-4 "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"
Lageplan zum B-Plan 410-4
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 410-4 „Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich“ mit dem Stand April 2018, die Begründung mit dem Stand April 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter), die Schalltechnische Untersuchung vom 13.11.2017 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 28.10.2009 und 26.02.2013, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.06.2010 und 21.02.2013, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.07.2010 und 04.03.2013, der Unteren Naturschutzbehörde vom 25.06.2010 und 15.02.2013, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. vom 13.06.2010, dem Naturschutzbund (NABU) Kreisverband Magdeburg vom 27.06.2010 und des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2013 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 410-4
Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht
Schalltechnische Untersuchung
umweltbezogene Stellungnahmen
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.