Inhalt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1/4Ä/TB

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit dem Stand Juli 2018,  die Begründung mit dem Stand Juli 2018, das Schalltechnische Gutachten vom 14.08.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.05.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 18.05.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 15.05.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 im Teilberich

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

zurück