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Tote Haustiere

Tote Haustiere (Hunde, Katzen, Kleintiere)

Tote Haustiere können kostenpflichtig in tierärztlichen Praxen oder Tierbestattungsunternehmen abgegeben oder auf einem zugelassenen Tierfriedhof begraben werden. Zulässig ist auch das Vergraben von Einzeltieren auf privatem Gelände, allerdings nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze (gemäß Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben vom 05. Juli 2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 22 vom 27. Juli 2005).
Falls der Verdacht auf eine Tierseuche besteht, ist der Tierkörper vorläufig zu sichern und ein Tierarzt oder das Gesundheits- und Veterinäramt zu benachrichtigen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung

Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg