Inhalt

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 79.750,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (63.002,50 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (11.165,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (5.582,50 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Durch die starke Erhöhung der Baupreise (Tiefbau- und Elektroleistungen), belegt durch das Ausschreibungsergebnis der Maßnahme Ansbacher Straße in Neustadt, wurde für die Realisierung des Vorhabens: "Erneuerung der Straßenbeleuchtung Friedhofstraße, Gröninger Straße und Thieberg“ im Stadtumbaugebiet Südost die vollständige Inanspruchnahme der Mittel erforderlich, die ursprünglich für das Vorhaben: "Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Helmholtzstraße und der Ackerstraße“ im Stadtumbaugebiet Leipziger Straße beantragt und bewilligt worden waren.

Damit war der Zuwendungszweck im Stadtumbaugebiet Leipziger Straße, wie ursprünglich beantragt und bewilligt, nicht mehr realisierbar.

Der Förderantrag wurde zurückgezogen.