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Verfahrenswechsel, Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seinen Sitzungen am 26. Januar 2017 und am 22. August 2019 den Verfahrenswechsel, die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.09.2019 bis 29.10.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg" mit dem Stand September 2016, die Begründung mit dem Stand September 2016 und die Schalltechnische Stellungnahme vom 26.08.2016 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.