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Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft beantragen

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Allgemeine Informationen

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Hinweis zur Onlineantragstellung

Sofern eine Onlineantragstellung erfolgt, unterschreiben Sie bitte die "Erklärung zum Onlineantrag SGB XII" und fügen Sie diese als Dateianhang bei oder reichen diese per Post nach.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Gebühren

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Leistungsbereich SGB XII - 3., 4. und 5. Kapitel

Sachgebietsleiter Matthias Reinecke

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg

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