Hauptwohnsitz anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei einem Termin im Bürgerbüro mitzubringen:
- gültiges Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis oder Reisepass)
- Bestätigung des Wohnungsgebers im Original (der Mietvertrag ist nicht ausreichend)
- ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Bitte zusätzlich bei Terminvereinbarung angeben! Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist gebührenpflichtig.)
- ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. bei nicht verheirateten Personen, die zusammen leben oder volljährigen Kindern) und ausgefüllter sowie unterschriebener Meldeschein
- Bei der erstmaligen Anmeldung aus dem Ausland ist die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen zwingend notwendig!
Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist zum Nachweis des Familienstandes die letzte Eheurkunde bzw. Scheidungsurteil und bei minderjährigen Kindern zum Nachweis der Elternschaft die Geburtsurkunden vorzulegen!
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:
- Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
- bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise
- bei betreuten Personen: Betreuerausweis
Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.
Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Anerkennung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland auf der Seite des auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Was sollte ich noch wissen?
Hier können sie Ihren Wohnsitz online anmelden oder ummelden:
Ihre Online-Anmeldung wird anschließend digital und sicher an die Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht Ihnen zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises können Sie selbstständig über den Online‐Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Der spätere Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und dem Wohnortaufkleber für den Reisepass erfolgt automatisiert. Die Aufkleber werden nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.
Voraussetzung für die digitale Anmeldung
Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN, ein BundID-Konto sowie die aktuelle Version der AusweisApp. Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist der Service mit eID-Karte möglich.
Die eWA kann mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder an einem PC mit Kartenlesegerät genutzt werden. Am einfachsten ist die Nutzung mit Ihrem Smartphone.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben und durch Ihre Unterschrift zu bestätigen haben.
Voraussetzungen
Bezug einer Haupt- oder alleinigen Wohnung oder Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.