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Nebenwohnung abmelden

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden.

Frist

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist 

  • persönlich im Bürgerbüro (Termin erforderlich)

oder

  • schriftlich (ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein zur Abmeldung notwendig)

möglich.

Erfolgt die Bearbeitung im Bürgerbüro, erhalten Sie die Abmeldebestätigung sofort ausgehändigt. Bei der schriftlichen Abmeldung erhalten Sie die Abmeldebestätigung postalisch an Ihren Hauptwohnsitz. 

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldebestätigung aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden kann.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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