Die Elternzeit soll Eltern kurz nach der Geburt ihres Kindes ermöglichen sich über einen längeren Zeitraum mit der Betreuung ihres Neugeborenen zu befassen und eine unbezahlte Auszeit von ihrer Arbeit zu nehmen, ohne dass sie dadurch ihre Arbeitsstelle verlieren.
Elternzeit kann nur von Arbeitnehmern mit deutschem Arbeitsvertrag beansprucht werden. Der Anspruch auf die Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Wer nicht vollständig auf seine Arbeit verzichten will oder kann, der darf während der Elternzeit mit Zustimmung seines Arbeitgebers bis zu 30 Stunde in der Woche arbeiten.
Weitere Informationen zur Elternzeit gibt es auf dem Portal der Bundesregierung make-it-in-germany
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