Checkliste zur Gründung eines Nagelstudios
Dokument | Wo erhalte ich das Dokument? |
---|---|
Gewerbeanmeldung, Eintragung der gewählten Rechtsform | Gewerbeamt |
Meldung samt Beantragung der Steuernummer | Finanzamt |
Eintragung in das Handelsregister | Amtsgericht |
Voraussetzungen
Die bürokratische Hürde ist zunächst gering. Zur Eröffnung des eigenen Nagelstudios ist von amtlicher Seite lediglich ein Gewerbeschein erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch zusätzlich der Nachweis einer entsprechend fundierten Ausbildung.
Die Beantragung des Gewerbescheins muss bei der örtlich zuständigen Gemeinde erfolgen. Zumeist ist ein Vordruck auszufüllen. In diesem wird abgefragt, wo welche Dienstleistung angeboten werden soll. Außerdem werden die Personalien anhand des Personalausweises oder Reisepasses geprüft. Sind alle Daten korrekt erfasst, so wird der Gewerbeschein gewöhnlich direkt ausgestellt. Erst wenn der Gewerbeschein vorliegt, darf die Dienstleistung kostenpflichtig ausgeführt werden.
Auch wenn von behördlicher Seite kein Ausbildungsnachweis erforderlich ist, so empfiehlt es sich dennoch eine entsprechende Aus- oder Fortbildung zu besuchen. Zum einen sichert dies die Qualität der eigenen Arbeit, zum anderen stärkt ein solcher Nachweis das Vertrauen potentieller Kunden in die Dienstleistung. Überdies vermitteln die Lehrgänge für Nageldesigner die Vorschriften aus der Hygieneverordnung. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist im täglichen Studiobetrieb essentiell wichtig und wird von der zuständigen Behörde nach Eröffnung des Studios in regelmäßigen Abständen überprüft.