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Katastrophenabwehr

Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder halten Einheiten für den Katastrophenschutz (KatS) vor. Vom Bund zur Verfügung gestellte Fahrzeuge können ebenfalls für die Katastrophenabwehr im Land genutzt werden. 

Fachdienste

Nach §11 (2)  Katastrophenschutzgesetz Sachsen- Anhalt (KatSG-LSA) sind die Katastrophenschutzbehörden für die Aufstellung nach dem Aufstellungserlass Katastrophenschutz (AufstErlKatsS) zuständig. Somit hat auch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Landeshauptstadt die geforderten Fachdienste aufgestellt.