Katastrophenabwehr
Fachdienste
Nach §11 (2) Katastrophenschutzgesetz Sachsen- Anhalt (KatSG-LSA) sind die Katastrophenschutzbehörden für die Aufstellung nach dem Aufstellungserlass Katastrophenschutz (AufstErlKatsS) zuständig. Somit hat auch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Landeshauptstadt die geforderten Fachdienste aufgestellt.