Neuerungen: Magdeburg veröffentlicht neue Grünanlagensatzung
Spielplätze
In Ausnahmefällen wie Lärmbelästigungen auf Spielplätzen gibt es nun die Möglichkeit, mit einer Beschilderung kurzfristig auf bestehende Probleme zu reagieren, ohne eine aufwendige Allgemeinverfügung mit Bekanntmachung erwirken zu müssen. Dadurch kann die Benutzung eines Spielplatzes zeitlich beschränkt werden.
Grillwiesen
Die Satzung regelt auch das Verhalten auf den Grillwiesen. Die „Grillordnung“ umfasst unter anderem die Nutzungszeiten und -bedingungen auf den Grillwiesen. So ist das Grillen zwischen 8:00 und 23:00 Uhr gestattet. Darüber hinaus besteht ab Waldbrandstufe 3 ein generelles Grillverbot.
Hundeauslaufwiesen
Durch die Neuregelung erhält das Ordnungsamt eine rechtliche Handhabe, um gezielt Kontrollen auf Hundeauslaufwiesen zur Prävention von Verstößen durchführen zu können.
Detailinformationen gibt es im Amtsblatt 16/2020 [PDF] - Seite 213 bis 233
Hintergrund zum Geltungsbereich
Grünanlagen im Sinne der Satzung sind die von der Landeshauptstadt Magdeburg angelegten und unterhaltenen öffentlichen Grünflächen. Hierzu zählen im Besonderen gestalterisch angelegte Park – und Grünanlagen, Spiel- und Freizeitflächen und naturnahe Grünanlagen. Sie sind öffentliche Einrichtungen der Stadt, die unter Einhaltung der, in der Grünanlagensatzung festgelegten Vorgaben, gebührenfrei genutzt werden können.