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D-Visa - Neuvisierung im Ausland

Die bestehenden Einreisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Eindämmung von COVID-19 können unter Umständen dazu führen, dass eine Nutzung des von der deutschen Botschaft ausgestellten nationalen Visums (Kategorie D) im Rahmen der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist.

Sobald eine Einreise wieder möglich ist, ist beabsichtigt, für solche Fälle für alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die dies betrifft, ein möglichst schnelles und unkompliziertes Verfahren zur Neuvisierung in den Botschaften zu ermöglichen. Voraussetzung dafür wird sein, dass sich nur das Reisedatum, nicht aber der Reisezweck und -ort geändert haben.
Über das Verfahren wird die zuständige deutsche Botschaft – sobald Einreisen wieder möglich sind – auf den entsprechenden Internetseiten zeitnah informieren.

07.07.2020